Hallo,
wie berechnet man die Afa für ein Betriebsgebäude:
Fertigstellung 1982
diverse Umbauten in den Jahren 1992-1998
Nutzungsdauer ist damals auf 30 Jahre festgesetzt worden
Muss man eigentlich die aktuellen Verkehrswerte ansetzten ? Es liegt ein Wertgutachten vor, dass allerdings fünf Jahre alt ist. Oder besteht ein Wahlrecht, die fortgefürhten HK anzusetzten bei einer Gmbh ?
Vielen Dank.
Gruß Gooding
Fertigstellung 1982
diverse Umbauten in den Jahren 1992-1998
Nutzungsdauer ist damals auf 30 Jahre festgesetzt worden
Muss man eigentlich die aktuellen Verkehrswerte ansetzten ? Es
liegt ein Wertgutachten vor, dass allerdings fünf Jahre alt
ist. Oder besteht ein Wahlrecht, die fortgefürhten HK
anzusetzten bei einer Gmbh ?
Hallo!
nun ja, nur im Falle der Umwandlung oder Einbringung von Vermögen in eine GmbH hat man ggf. Wahlrechte (Buchwert oder höherer Wert). So wie ich den Fall hier verstehe, wurde aber schon 1982 die Halle erstellt und bei der GmbH abgeschrieben und bei ihr steht die Halle immernoch in der Bilanz.
Hier sind zwingend die historischen Anschaffungs- und Herstellungskosten anzusetzen. Davon die planmäßigen Abschreibungen. Wenn durch Werterhöhungsmaßnahmen die Lebensdauer der Halle erhöht wurde, ist ggf. die Nutzungsdauer streckbar (hier Restlaufzeit 6 Jahre nach alter ND, ggf. erweiterbar auf 16 Jahre).
Aber: Basis bleibt weiterhin der Buchwert. Ggf. wurde der Buchwert ja auch durch die Umbaumaßnahmen erhöht (Aktivierung der Baukosten?).
Bsp. AHK in 1982 = 900.000 EUR
Nutzungsdauer 30J. --> AfA p.a. 30.000 EUR
Abschreibung 1982 bis 2005 = Restbuchwert 180.000 EUR
Jetzt verlängerung der ND auf 40J. --> 180.000 / 16
–> Vollabschreibung nun erst 2021, nicht 2011.
Aber: das Volumen welches Gesamt abgeschrieben wurde bleibt das gleiche, ob es steuerlich sinnvoll ist…?
Gutachten braucht man bei Veräußerung, Betriebsaufgabe, Vererbung, aber nicht im laufende Leben eines Unternehmens.
Mfg vom
showbee
Hi Showbee,
es haben einige Umbaumaßnahmen stattgefunden. Nichts größeres, d.h. unter 5% der HK des Gebäudes. Meistens wurde irgendwelche neuen Wände eingezogen oder bspw. Küchenräume zu Büroraum umgewandelt.
Das Problem ist, das diese Umbauten jeweils zum Zeitpunkt der Fertigstellung erneut mit der Nutzungsdauer des Gebäudes abgeschrieben werden (z. B. 40 Jahre) anstatt auf die Restnutzungsdauer des Gebäudes zu verteilen.
Um das Gebäude nun wesentlich höher wert ist, bezweifle ich, da bedingt durch Angebot und Nachfrage der Gebäudewert eher sinkt.
Bspw. wurden auch neu eingesetzte Türen oder die Beschilderung (Firmenschilder) über die die Laufzeit des Gebäudes abgeschrieben.
was meinst Du: Sollte ich die Nutzungsdauern anpassen sprich das Anlagevermögen überarbeiten. Bis heute ist es niemanden gross aufgefallen bzw. es kümmmert wohl niemanden.
Gruß
Atraxia
Weisst Du auch wie das ganze in US-GAAP behandelt wird ?
Gruß
Atraxia
Das Problem ist, das diese Umbauten jeweils zum Zeitpunkt der
Fertigstellung erneut mit der Nutzungsdauer des Gebäudes
abgeschrieben werden (z. B. 40 Jahre) anstatt auf die
Restnutzungsdauer des Gebäudes zu verteilen.
Hi,
das ist falsch. Entweder wird die gesamte Nutzungsdauer der Immobilie länger oder die Umbaumaßnahmen sind so gering, dass die Nutzungsdauer gesamt unverändert bleibt. Im letzteren Fall würde ich dann aber eher zur Nichtaktivierung raten, da bei Aktivierung wohl immer eine gesamte Verlängerung der Nutzungsdauer vorliegend ist. Gespaltene Nutzungsdauern für ein Anlagegut halte ich indes falsch, würde ich einfach ab nächsten zu Bearbeitenden Zeitraum anpassen.
Mfg vom
showbee
p.s. USGAAP, keine Ahnung. Bei IAS wäre das ganze Konzept ein anderes, es geht nicht um sture Nutzungsdauern, die bei Anschaffung geschätzt werden, sondern um „Rückflusswerte“. Deswegen bspw. Neubewertung (nebst Rücklage) um sogar Bewertungen über historischen Kosten in der Bilanz abbilden zu können.
Wenn ich die Umbauten nicht aktivieren sollte, wo buche das Ganze anstatt hin ? Ich meine, es wären so um die 80.000 € an Umbauten gewesen.
Wieso sollte sich die Nutzungsdauer dadurch verlängern, es wurde ja nicht da ganze Gebäude umgebaut, sondern mind. 90% so belassen wie immer ?
Aber es wurden bspw. auch Gardinen, Bürotrennwände als Gebäude aktiviert und über dreißig Jahre angesetzt. Das heisst die Gardinen würden noch abgeschrieben werden, während das Gebäude schon längst abgeschrieben ist. Ich denke, ich sollte solche Sachen im nächsten Monat sofort als GWG ausbuchen, oder ?
Weisst DU auch wie das in US-GAAP gehandhabt wird. Kann ich doch einfach auch so in US-GAAP behandeln wie unter HGB, oder ?
Gruß
Atraxia