[ALG] Steuerprüfung - wieso? Betriebsprüfung

Hi @all,

also, Person A *g* bekommt eine Benachrichtigung vom Finanzamt, daß die (das Finanzamt) für die Jahre 1999-2001 eine Steuerprüfung durchführen wollen.

Und nun fragt sich Person A: Warum denn bloß? Person A ist sich keiner Schuld bewußt (ehrlich nicht!). Finanziell ist Person A 'ne absolute Niete, und so hat Person A damals immer die gesammelten Belege und Rechnungen (Person A hat freiberuflich auf Rechnungsbasis gearbeitet) dem Steuerberater geschickt, und der hat den Rest gemacht.

Nun sagt der Steuerprüfer, daß der Steuerberater nicht in den Unterlagen notiert sei. :confused: Und daß Person A bitte die Rechnungen und Belege des entsprechenden Zeitraumes mitbringen soll. (Person A weiß nicht mal mehr, wo die ansatzweise sein könnten :frowning: )

Was soll Person A denn davon halten? Was wollen die von Person A??? Machen die einfach nur Zufalls-Stichproben oder wie? Wie gesagt, Person A wüßte nicht, daß sie was Böses getan hätte, aber man weiß ja nie, ob Person A in ihrem braseligen Kopf nicht irgendwas falsch gemacht hat. :frowning: Wobei, Person A hat ja eher gar nix gemacht, weil das alles der SB gemacht hat. :confused:

Welche Gründe könnte es also generell gesprochen für eine Steuerprüfung geben?

Für Antworten sehr verbunden,
Nike

Hi @all,

also, Person A *g* bekommt eine Benachrichtigung vom
Finanzamt, daß die (das Finanzamt) für die Jahre 1999-2001
eine Steuerprüfung durchführen wollen.

glückwunsch

Und nun fragt sich Person A: Warum denn bloß? Person A ist
sich keiner Schuld bewußt (ehrlich nicht!). Finanziell ist
Person A 'ne absolute Niete, und so hat Person A damals immer
die gesammelten Belege und Rechnungen (Person A hat
freiberuflich auf Rechnungsbasis gearbeitet) dem Steuerberater
geschickt, und der hat den Rest gemacht.

dann sollte auch nichts zu befürchten sein

Nun sagt der Steuerprüfer, daß der Steuerberater nicht in den
Unterlagen notiert sei. :confused:

aktuell, oder noch nie ?

Und daß Person A bitte die

Rechnungen und Belege des entsprechenden Zeitraumes mitbringen
soll. (Person A weiß nicht mal mehr, wo die ansatzweise sein
könnten :frowning: )

das ist schlecht - wenn der stb die buchhaltung usw. gemacht hat, müsste es doch kontendrucke geben bzw. kann er die auch nachträglich noch zur verfügung stellen

das keine belege mehr da sind ist natürlich bitter und könnte u.u. zu hinzuschätzungen führen - wenn die ganze sache aber plausibel erscheint (umsatz/ kosten), dann muss nicht unbedingt was „passieren“

Was soll Person A denn davon halten? Was wollen die von Person
A??? Machen die einfach nur Zufalls-Stichproben oder wie?

jep - kann jeden treffen…

Wie

gesagt, Person A wüßte nicht, daß sie was Böses getan hätte,
aber man weiß ja nie, ob Person A in ihrem braseligen Kopf
nicht irgendwas falsch gemacht hat.

wenn nicht vorsätzlich was „gedreht“ wurde, dann ist das nicht weiter schlimm - ändert aber nichts an möglichen feststellungen, die zu einer anderen steuerfestsetzung führen könnte…

:frowning: Wobei, Person A

hat ja eher gar nix gemacht, weil das alles der SB
gemacht hat. :confused:

  • dann ist der schuld :smile:

Welche Gründe könnte es also generell gesprochen für eine
Steuerprüfung geben?

  • gibt natürlich fälle, in denen dem amt konkrete anhaltspunkte vorliegen, dass was nicht stimmen könnte - aber das prinzip „zufall“ spielt bei der ansetzung von betriebsprüfungen auch eine rolle…

gruß inder

Für Antworten sehr verbunden,
Nike

Hallo,

wenn ein StB die ganze Arbeit erledigt hat, ggf. die Belege auch noch bei ihm in der Kanzlei stehen, dann sollte dem Prüfer die Adresse des StB mitgeteilt werden. Oft lassen sich Prüfer zur Prüfung in der Kanzlei überreden. Zum einen stören sie da nicht, haben einen Arbeitsplatz nebst Computer, kompetente Ansprechpartner die sich in der Belegsortierung auskennen sowie ggf. Datenzugriff in Buchhaltungsdaten. Also fix den StB kontaktieren, ob er was dagegen hat, dann dem Prüfer fragen.

Mfg vom

showbee

hi,

so wie ichs verstanden habe ist der steuerberater nicht mehr aktuell - für lau betreut der keine prüfung… und es soll wohl keine aussenprüfung stattfinden, sondern die wollen die buchhaltung wohl im amt prüfen - so hatte ich die ausgangsfrage jedenfalls verstanden…

gruß inder

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hiho,

glückwunsch

Danke. :smile:

Nun sagt der Steuerprüfer, daß der Steuerberater nicht in den
Unterlagen notiert sei. :confused:

aktuell, oder noch nie ?

Noch nie, d.h. nicht in dem entsprechenden Zeitraum. Aktuell arbeitet Person A gar nicht.

das ist schlecht - wenn der stb die buchhaltung usw. gemacht
hat, müsste es doch kontendrucke geben bzw. kann er die auch
nachträglich noch zur verfügung stellen

Die hat er damals jeweils nach getaner Arbeit an Person A zurückgegeben. Liegen also noch vor.

das keine belege mehr da sind ist natürlich bitter und könnte
u.u. zu hinzuschätzungen führen - wenn die ganze sache aber
plausibel erscheint (umsatz/ kosten), dann muss nicht
unbedingt was „passieren“

Neinein, die Belege und all das sind ja noch vorhanden.

Was soll Person A denn davon halten? Was wollen die von Person
A??? Machen die einfach nur Zufalls-Stichproben oder wie?

jep - kann jeden treffen…

Argh. Haben die nix Besseres zu tun? Können die nicht nach großen Fischen angeln??? (OK, dies war eine rhethorische Frage *g*)

Wie

gesagt, Person A wüßte nicht, daß sie was Böses getan hätte,
aber man weiß ja nie, ob Person A in ihrem braseligen Kopf
nicht irgendwas falsch gemacht hat.

wenn nicht vorsätzlich was „gedreht“ wurde, dann ist das nicht
weiter schlimm - ändert aber nichts an möglichen
feststellungen, die zu einer anderen steuerfestsetzung führen
könnte…

Ähm, heißt was? Nee, vorsätzlich gedreht wurde definitiv nichts.

:frowning: Wobei, Person A

hat ja eher gar nix gemacht, weil das alles der SB
gemacht hat. :confused:

  • dann ist der schuld :smile:

Ah. Das ist schon mal gut zu wissen. :stuck_out_tongue:

  • gibt natürlich fälle, in denen dem amt konkrete
    anhaltspunkte vorliegen, dass was nicht stimmen könnte - aber
    das prinzip „zufall“ spielt bei der ansetzung von
    betriebsprüfungen auch eine rolle…

Aha, ich wunderte mich schon. :smile:

Auch liebe Grüße,
Nike

Hi Showbee,

also, die Belege etc. pp. hat der StB nach getaner Arbeit vollständig an Person A zurückgeliefert. Insofern stehen die nicht bei ihm, sondern bei Person A.

Ansonsten ist das jetzt über drei Jahre her, ich glaube, die Kanzlei gibt’s derweil gar nicht mehr (fange an mich zu fragen, warum).

Trotzdem dankeschön.
Nike

Hiho,

Nun sagt der Steuerprüfer, daß der Steuerberater nicht in den
Unterlagen notiert sei. :confused: Und daß Person A bitte die
Rechnungen und Belege des entsprechenden Zeitraumes mitbringen
soll. (Person A weiß nicht mal mehr, wo die ansatzweise sein
könnten :frowning: )

dann verstehe ich diese aussage nicht, wenn alle belege noch vorhanden sind…

gruß inder

wenn nicht vorsätzlich was „gedreht“ wurde, dann ist das nicht
weiter schlimm - ändert aber nichts an möglichen
feststellungen, die zu einer anderen steuerfestsetzung führen
könnte…

Ähm, heißt was? Nee, vorsätzlich gedreht wurde definitiv
nichts.

heißt konkret: dollars raustun…

es kann bei einer prüfung immer zu feststellungen kommen, die dann eben in einer änderung der entsprechenden steuerbescheide resultiert - kann auch zugunsten des stpfl. ausgehen - die prüfer sind nämlich auch angehalten, feststellungen zu machen, die dann zu einer niedrigeren steuer führen kann

gruß inder

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Hi Inder,

dann verstehe ich diese aussage nicht, wenn alle belege noch
vorhanden sind…

Äh ja… stimmt. :smile: Person A hat derweil auf dem Dachboden gesucht und eine Kiste mit den Aktenordnern gefunden. Sorry. :smile:

Liebe Grüße,
Nike