[AO] Bescheid nicht zugegangen

Hallo!

Jemanden ist ein Bescheid einer beliebigen Behörde nicht zugegangen (z.B. Finanzamt, als einfacher Brief zur Post gegeben). Erst auf Rückfrage erhält man die Auskunft, dass der Bescheid schon vor xx Wochen versandt wurde (außerhalb jeglicher Rechtsbehelfsfrist). Hat in diesem Fall ein Einspruch/Widerspruch wegen Nichterhalt des Bescheids noch Aussicht auf Erfolg (Urteile?) ?

Dankeschööön!

Lg Tobias

Hi,

das Finanzamt muss im Zweifel den Zugang des Bescheides beweisen. Können sie in der Regel nicht. Also 2.Ausfertigung anfordern und ab Zugang der zweiten Ausfertigung läuft dann die Rechtsbehelfsfrist.

Mfg vom

showbee

Hi showbee,

deine Erklärung ist zutreffend, wenn sich aufgrund des Bescheides eine Nachzahlung ergibt.

Weist der Bescheid jedoch eine Erstattung aus und ist der Betrag auf’s Konto überwiesen worden, muss der Stpfl. davon ausgehen, dass es einen Bescheid gibt.
In diesem Fall hätte er sich beim FA erkundigen müssen.

Gruß

petz

Weist der Bescheid jedoch eine Erstattung aus und ist der
Betrag auf’s Konto überwiesen worden, muss der Stpfl. davon
ausgehen, dass es einen Bescheid gibt.

Hi,

naja, bedingt. Viele Eheleute haben mehrere Konten und auch nicht ein jeder Bürger schaut regelmäßig ins Konto. Viele Zahlungen gehen unter und man wundert sich erst später. Das Argument würde ich persönlich nicht akzeptieren, gerade dann, wenn man nicht von einer Gehaltszahlung zur anderen lebt, sondern ein Polster hat und einfach nur am Geldautomaten nachtanken geht…

Einzelfall eben!

Mfg vom

showbee

Weiß jemand vielleicht auch noch (zufällig) ein Urteil, dass dem Finanzbeamten aus meinem Fall dann endgültig aus den Socken haut? :smile:

Weiß jemand vielleicht auch noch (zufällig) ein Urteil, dass
dem Finanzbeamten aus meinem Fall dann endgültig aus den
Socken haut? :smile:

Aus dem Kopf nicht, aber einfach „Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach § 110 AO“ beantragen mit Angabe das kein Bescheid angekommen ist. Dann wird das Amt schon von alleine einen neuen Bescheid erlassen.

Hi showbee,

damit sind nicht die Fälle gemeint, bei denen es nur um ein paar Tage oder Wochen geht.

Bei einem Steuerbescheid, der eine Nachzahlung enthält, bekommt man irgendwann eine Mahnung, wenn man nicht gezahlt hat. Dann kann der Stpfl. ja immer noch vortragen, dass er den Steuerbescheid nicht erhalten habe.

Bei einer Erstattung wird’s schwieriger.
Das Geld wird erstattet, und nach ein, zwei, drei Jahren kommt der Stpfl. an und behauptet, er habe den Steuerbescheid nicht erhalten.
Dann trifft die Regelung, dass er auf dem Kontoauszug habe sehen müssen, dass er einen Steuerbescheid erhalten haben müsste.

Ansonsten könnte bei jedem Steuerbescheid, der eine Erstattung enthält, auch nach Jahren noch Wiedereinsetzung gewährt werden müssen.

Das soll eben vermieden werden.

Gruß nach Berlin !

petz