[ESt] außergewöhnliche Belastung

Hallo,
vorab, bin absoluter Steuerlaie…

Angenommen ein Ehepaar macht zusammen eine Einkommenssteuererklärung via Lohnsteuerprogramm. Er ist Vollverdiener, sie bezieht Zeitrente. Ihre Rente wird anteilig versteuert (Ertragsanteil ?). Nun stellen beide folgendes fest:

Version 1
Geben Sie ihre außergewöhnlichen Belastungen gemeinsam in seine Unterlagen an, wie Arztkosten, Fahrten zu Ärzten usw. liegen sie noch unter der sog. zumutbaren Eigenbelastung. Die Höhe der zumutbaren Eigenbelastung wird hier in Höhe des prozentualen Anteils des „Gesamteinkommens“ berücksichtigt. Eine Erstattung von Finanzamt ist gleich null.

Version 2
Geben sie ihre außergewöhnlichen Belastungen getrennt an, als sie macht ihre Kosten in ihren Rentenangaben geltend, berechnet das Programm separe das sie mit ihren Kosten über „ihre“ zumutbare Eigenbelastung liegt. Eine Erstattung von Finanzamt ist zu erwarten.

Anders gesehen, würde sie z. B. zur Krankenkasse gehen wegen einem Befreiungsschein von Zuzahlung ect., würde sein Einkommen bzgl. der zumutbaren Eigenbelastung angerechnet werden.

Frage:
Welche Version wird das Finanzamt anerkennen. ?

Vielen Dank im voraus
Moni

Hallo Monika,

die außergewöhnlichen Belastungen haben überhaupt nichts mit der Rente zu tun, sondern sind ganz einfach Krankheitskosten.

Die außergewöhnlichen Belastungen werden erst nach Ermittlung des Gesamtbetrags der Einkünfte abgezogen, das steht hier in Absatz 4:
http://www.steuernetz.de/gesetze/estg04/p2.html

Das wird also nichts werden mit eienr Erstattung :frowning:

Aber tröste dich, die meisten bleiben unter der zumutbaren Eigenbelastung, da seid ihr nicht alleine.

Gruß

petz

Hallo Moni,

ergänzend zu der richtigen Auskunft von Petz noch eine (allerdings gänzlich unwahrscheinliche, eher akademische) Alternative:

Im Fall der getrennten Veranlagung würden die außergewöhnlichen Belastungen (auf Antrag!) dem Ehegatten zugerechnet, bei dem sie anfallen. Die zumutbare Belastung ist dann allerdings einen Prozentpunkt höher.

In Unkenntnis der Zahlenwerte lässt sich nicht ausschließen, dass die getrennte Veranlagung der Eheleute zu einer geringeren Gesamtsteuerlast führen könnte. Dieses wäre dann eher wahrscheinlich, wenn die Einkünfte der beiden Ehegatten ähnlich hoch sind, so dass das Ehegattensplitting keinen starken Einfluß auf die ESt hat.

Schöne Grüße

MM