[SolZ] Klage gegen Soli wegen Verfassungsmäßigkeit

Hallo Experten,

in meinem Bekanntenkreis herrschat gerade die Auffassung, man sollte sie dem folgenden Schreiben anschliessen:

Sehr geehrte Damen und Herren, gegen den Einkommen-/Koerperschaftsteuerbescheid vom xx.xx.xx lege(n) ich/wir EINSPRUCH mit folgender Begruendung ein: Beim FG Muenster ist ein Verfahren zu der Frage anhaengig, ob der Solidaritaetszuschlag zur Einkommensteuer im Jahre 2002 verfassungsgemaess ist (12 K 6263/03 E). Bis zur Entscheidung des oben genannten Verfahrens beantrage(n) ich/wir RUHEN DES VERFAHRENS gemaess § 363 Abs. 2 AO.

Wer kann mir denn genaueres darüber sagen? hat es überhaupt einen Sinn sich diesem anzuschliessen?

Danke
Markus

Hallo,

sich diesem Schreiben anzuschließen hat überhaupt keinen Sinn, da die ganze Sache bereits entschieden wurde (Urteil vom 27.09.2005).

Die Klage wurde abgewiesen, die Revision zum BFH nicht zugelassen.
Allerdings wurde beim BFH dagegen Nichtzulassungsbeschwerde eingelegt (Aktenzeichen VII B 324/05).

Darauf könnte bei einem Einspruch dann verwiesen werden und das Ruhen des Verfahrens bis zur Entscheidung über die Nichtzulassungsbeschwerde beantragt werden.

Gruß
Putzki