Hallo Experten,
in meinem Bekanntenkreis herrschat gerade die Auffassung, man sollte sie dem folgenden Schreiben anschliessen:
Sehr geehrte Damen und Herren, gegen den Einkommen-/Koerperschaftsteuerbescheid vom xx.xx.xx lege(n) ich/wir EINSPRUCH mit folgender Begruendung ein: Beim FG Muenster ist ein Verfahren zu der Frage anhaengig, ob der Solidaritaetszuschlag zur Einkommensteuer im Jahre 2002 verfassungsgemaess ist (12 K 6263/03 E). Bis zur Entscheidung des oben genannten Verfahrens beantrage(n) ich/wir RUHEN DES VERFAHRENS gemaess § 363 Abs. 2 AO.
Wer kann mir denn genaueres darüber sagen? hat es überhaupt einen Sinn sich diesem anzuschliessen?
Danke
Markus