Ein deutscher Arbeitnehmer verlässt Anfang 2006 mit Abfindung seinen Arbeitgeber in Deutschland und tritt Mitte 2006 eine Stelle in den USA an. Die Abfindung muss er in Deutschland versteuern. Kann er über eine Steuererklärung für das Jahr 2006 im Nachhinein die in Deutschland gezahlte Einkommenssteuer zurückerhalten (nicht nur die für die Abfindung, sondern allgemein)?
Oder kann das im Vorhinein bei der Erhebung der Einkommenssteuer auf die Abfindung berücksichtigt werden?
wenn man in einem Teil des jahres deutsche Einkünfte hatte und in dem anderen Teil des Jahres ausländische Einkünfte, ist man sogar verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben.
Und da eine Steuererklärung immer für ein ganzes Kalenderjahr abzugeben ist, müssen auch die ausländischen Einkünfte angegeben werden.
Diese unterliegen aber (meist) nur dem Progressionsvorbehalt.
Hat diese Person also auch ausländische Einkünfte in diesem Kalenderjahr, kommt es meist sogar zu einer Nachzahlung.
Da kann man nur mit genauen Zahlen arbeiten, sieht aber eher schlecht aus.