Angenommen A hat ein Kind, welches zur Zeit ein Vollstudium (Kein Auslandssemester) im EU-Ausland absolviert. Das Kind hat, abgesehen von Einnahmen aus einer Untervermietung eines WG-Zimmers, keine eigenen Einkünfte sondern wird durch die Eltern unterhalten.
A nimmt den Kinderfreibetrag in Anspruch.
Wie können Kosten die durch den Aufenthalt am Studienort(Wohnung, Nahrung usw.) und durch das Studium selber(Studiengebühren, Lernmittel usw.) entstehen steuerlich geltent gemacht werden?
Das Bundesverfassungsgericht hat im Namen des Volkes entschieden, dass durch das Kindergeld bzw. durch den Kinderfreibetrag alle Aufwendungen für das Kind abgegolten aind.
Aber da das Kind eigene Einkünfte hat, wird das nicht in Frage
kommen.
Hallo,
ich denke nicht, dass hier „eigene Einkünfte“ vorliegen. Die Untervermietung an einen Mitbewohner erzeugt keine Einkünfte, wenn lediglich Kostenweitergabe vereinbart ist. So habe ich das verstanden. Also ist der „Ausbildungsfreibetrag“ durchaus drinn.
Ggf. sollte mal beim Bafög-Amt angefragt werden, ob es Unterstützung gibt. Ansonsten: Zumindest in den Semesterferien hat Arbeit mir während des Studiums noch nicht geschadet