Firma A hat 5/2003 einen Firmenwagen gekauft,Abschreibung über 6 Jahre,50% abziehb. Vst. Wenn sie den Wagen nun nach 3 Jahren verkaufen will,wie muß man vorgehen? Muß man die Hälfte der anfangs gezogenen Vorsteuer an das FA zurückzahlen oder die Mwst aus dem Verkauf-ist der umsatzsteuerpflichtig oder nur einkommensteuerpflichtig? Wo gibt man das in der Ust-Voranmeldung an? Vielen Dank.
Kann mir wirklich niemand weiterhelfen?
hi,
der verkauf ist voll ust-pflichtig
dafür kann die vorsteuer, die nur zu 50% gezogen wurde gem. § 15a korrigiert werden
kauf 5/2003
verkauf 01/2006
= 32 monate nutzungszeitraum
korrekturzeitraum 5 jahre = 60 monate
32/60 genutzt = 28/60 der ursrpünglichen 50% der vorsteuer, die noch nicht berücksichtigt wurden können nachträglich geltend gemacht werden
voll aus der lameng um 23:32 uhr, also ohne gewähr - aber so etwa müsste es laufen…
gruß inder
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