[GrdSt] Reform der Grundsteuer - Widerspruch?

Liebe ExpertInnen,

die Kommunen versenden derzeit Grundsteuerbescheide an Immobilieneigentümer.
Wie sollten diese mit dem Bescheid hinsichtlich der Bezahlung der Grundsteuer unter der Voraussetzung umgehen, dass
a) derzeit die Bewertungsanpassung der Grundstücke durch die Finanzämter seit x-Jahren nicht mehr vorgenommen wurde und
b) die Frage noch nicht abschließend gerichtlich geklärt wurde, ob die Grundsteuer nicht prinzipiell nur auf der Berechnungsgrundlage der Größe des nackten Grundstücks (ohne darauf stehender Immobilie) orientiert sein darf?

Gruß
Reiner Welz

Hi Reiner,

a) derzeit die Bewertungsanpassung der Grundstücke durch die
Finanzämter seit x-Jahren nicht mehr vorgenommen wurde

die Finanzämter werden nicht von sich aus tätig, das ist eine politische Entscheidung. Was erhoffst Du Dir von einer Neuberwertung?

b) die Frage noch nicht abschließend gerichtlich geklärt
wurde, ob die Grundsteuer nicht prinzipiell nur auf der
Berechnungsgrundlage der Größe des nackten Grundstücks (ohne
darauf stehender Immobilie) orientiert sein darf?

Widerspruch einlegen mit Verweis auf das hängende Verfahren. Zahlen musst Du trotzdem erstmal, Deinem Widerspruch wird irgendwann einmal stattgegeben oder auch nicht.

Gruß Ralf

Hi Reiner,

a) derzeit die Bewertungsanpassung der Grundstücke durch die
Finanzämter seit x-Jahren nicht mehr vorgenommen wurde

die Finanzämter werden nicht von sich aus tätig, das ist eine
politische Entscheidung. Was erhoffst Du Dir von einer
Neuberwertung?

Lieber Drambeldier,
vielen Dank für Deine Antwort.
Ich saß hier eine eigenen Fehlinfomation über die Zusammenhänge auf:

Offensichtlich ist es n u r so, dass die Betroffenen wegen der grundsätzlichen Bewertungszuständigkeit der Finanzämter einen Widerspruch mit nicht aufschiebender Wirkung (siehst Du m.E. völlig richtig) dorthin richten müssen und nicht an die grundsteuereintreibende Kommune, die zwar die aktuellen Bescheide über die Höhe der Steuer verschickt, aber eben nicht für die Festsetzung der Steuergrundlage zuständig ist.

b) die Frage noch nicht abschließend gerichtlich geklärt
wurde, ob die Grundsteuer nicht prinzipiell nur auf der
Berechnungsgrundlage der Größe des nackten Grundstücks (ohne
darauf stehender Immobilie) orientiert sein darf?

Widerspruch einlegen mit Verweis auf das hängende Verfahren.
Zahlen musst Du trotzdem erstmal, Deinem Widerspruch wird
irgendwann einmal stattgegeben oder auch nicht.

Gruß Ralf

PS. Nach meinen zwischenzeitlichen Recherchen geht es wohl auch nicht um die Frage Grundstücks- und/oder Immobilienbesteuerung, sondern um die Frage, ob bei reiner Eigennutzung der Immobilie, dass heißt, wenn keine Einkünfte aus dem Immobilienbesitz resultieren, Grundsteuern erhoben werden dürfen. Insofern gibt es hier einen offensichtlichen Reformbedarf mit möglicherweise Rückerstattungsrechten.

Gruß
Reiner