Liebe Wissenden,
eine Angestellte hat während des Jahres ein Kind bekommen und ist nach dem Mutterschutz direkt in die Elternzeit gegangen.
In der Einkommenssteuererklärung - Anlage N wird das Mutterschaftsgeld der Krankenkasse sowie der Zuschuss zum Mutterschaftsgeld des Arbeitgebers erwähnt.
In welche Spalte aber trägt sie die Summe des bezogenen Erziehungsgeldes ein?
Viele Grüße
Jana