[ESt] Anlage N - Erziehungsgeld

Liebe Wissenden,

eine Angestellte hat während des Jahres ein Kind bekommen und ist nach dem Mutterschutz direkt in die Elternzeit gegangen.

In der Einkommenssteuererklärung - Anlage N wird das Mutterschaftsgeld der Krankenkasse sowie der Zuschuss zum Mutterschaftsgeld des Arbeitgebers erwähnt.

In welche Spalte aber trägt sie die Summe des bezogenen Erziehungsgeldes ein?

Viele Grüße
Jana

Hi Jana,

das Erziehungsgeld ist steuerfrei nach § 3 Nr. 67 EStG:
http://www.steuernetz.de/gesetze/estg04/p3.html
und unterliegt auch nicht dem Progressionsvorbehalt.

Mit anderen Worten: Man braucht dieses gar nicht anzugeben.

Gruß

Petz

Hallo Petz,

vielen Dank für Deine Antwort!!!

LG
Jana