[ESt] Aufwendungen für Politische Bildung

Annahme:

Person A (selbstständig) besucht ein Bildungsprojekt der Vereinten Nationen in New York. Ist es der Person möglich, Kosten hiervon unter dem Argument „politische Bildungsmaßnahme“ von der ESt. abzusetzen?

Für Feedback vielen Dank
Andreas

Hallo Andreas,

wenn ein Koch ein Kochbuch kauft, können es durchaus Werbungskosten sein.

Wenn ein Elektriker ein Kochbuch kauft, eben nicht.

Sinngemäß gilt das für Betriebsausgaben bei einem Selbständigen.

Soooo lässt sich die Frage also nicht beantworten.

Gruß

Petz

Hallo,

wenn ein Koch ein Kochbuch kauft, können es durchaus
Werbungskosten sein.

Wenn ein Elektriker ein Kochbuch kauft, eben nicht.

Soweit ich weiß, kann man diese Kosten aber als Fortbildungskosten geltend machen.
=> Werbungskosten - Aufwendungen für Weiterbildung im eigenen Beruf
=> Fortbildungskosten - Aufwendungen für Weiterbildung in berufsfremde Richtung.

Habe bisher immer so angegeben und es wurde anerkannt.

Gruß
ajlav

[ESt] Politische Bildung = Sonderausgaben?
Hi !

=> Fortbildungskosten - Aufwendungen für Weiterbildung in
berufsfremde Richtung.

in diesem Bereich gab es eine Änderung. Diese gilt schon ab dem 01.01.2004. Als Sonderausgaben können jetzt nur noch die Kosten für die Berufsaisbildung (bis max. € 4.000 pro Jahr) abgezogen werden. Berufsfremde Weiterbildung wird nicht mehr gefördert.

BARUL76

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