Hallo,
wie wird das Übergangsgeld in der Einkommensteuererklärung gehandhabt? Habe gehört, daß es zur Berechnung der Steuerhöhe nicht hinzugerechnet wird, von anderer Seite aber, das es dem Progressionsvorbehalt unterliegt, also doch als „Einkommen“ mitberechnet wird. Was stimmt?
Beste Grüße
Avera