[ESt] Übergangsgeld steuerfrei?

Hallo,

wie wird das Übergangsgeld in der Einkommensteuererklärung gehandhabt? Habe gehört, daß es zur Berechnung der Steuerhöhe nicht hinzugerechnet wird, von anderer Seite aber, das es dem Progressionsvorbehalt unterliegt, also doch als „Einkommen“ mitberechnet wird. Was stimmt?

Beste Grüße

Avera

Hallo Avera,

das Übergangsgeld ist steuerfrei, unterliegt aber dem sog. Progressionsvorbehalt und ist demnach in der Steuererklärung mit anzugeben und in die Progression einzurechen. Mantelbogen Seite 2 oder Anlage N Seite 1

Grüsse,

Alex