Hundesteuer und Zweitwohnsitz
Von: , Frage gestellt am Di, 24. Jan 2006
Hallo ins Forum,
man stelle sich vor, eine Person nimmt einen Hund aus einem entfernten Tierheim zu sich. Bezüglich der Hundesteuer überlegt sie, diese am Zweitwohnsitz zu entrichten, wo auch der PKW angemeldet ist. Am Zweitwohnsitz wäre die Steuer wesentlich günstiger. Der Lebensmittelpunkt wird am Zweitwohnsitz gesehen, Arbeitstelle und überwiegender Aufenthalt sind am Erstwohnsitz, dort wird der Hund auch in den Haushalt aufgenommen (die Satzung sagt, man müsste den Hund dann nach 14 Tagen spätestens in dieser Stadt anmelden) .
Mit welchen Konsequenzen müsste ggf. gerechnet werden, wenn der Hund am Zweitwohnsitz angemeldet ist?
Viele Grüße
Sascha
