[StBerG] Haftung des Steuerberaters?

Hallo und Moin moin,

habe mal wieder einen hypothetischen Fall:

Also nehmen wir mal an, da gibt es einen Selbstständigen ( soll es ja geben) und dieser überläßt seine Buchführung einem Steuerberater (soll ja auch vorkommen).

Nun kommt das GRAUEN (in Form eines FA-Mitarbeiters)…(die gibt es auch) und unternimmt, weil er vielleicht nichts besseres zu tun hat eine Steuerprüfung. (GRUSEL!!!).

Bei dieser Steuerprüfung kommt heraus, das der Selbstständige Steuern in nicht unerheblichen Maße nachzahlen darf. (Schluck!!)

Höre ich hier ein JUHUUUUUUUU von unserem Finanzminister???

Also nun muß der Steuerschuldner diesen Betrag an das FA zahlen, kann er den Steuerberater denn für eine schlechte Buchführung haftbar machen und ihn in Regress nehmen?

Oder andersherum…kann sich ein Steuerberater gegen solch einen Problematik versichern (Haftpflicht für Kunstfehler von Ärzten gibt es ja auch)

Über Antworten würde ich mich mal sehr freuen…

Viele Grüße aus dem hohen Norden

Martin

[MOD] Komplettzitat gelöscht

servus,

der steuerberater muss eine vermögensschadenshaftplichtversicherung haben, die u.u. greift…

es kommt auf den einzelnen fall an - kann man pauschal nicht beantworten

bitte genaue schilderung der feststellungen der BP und gründe, warum diese feststellungen erfolgt sind - erst danach kann man die sache beantworten

gruß vom inder

Hallo Martin,

Steuerberater sind verpflichtet eine Vermögensschadenhaftpflicht abzuschließen.

Es kommt immer wieder vor das das Finanzamt Sachverhalte steuerrechtlich anders wertet als der Berater und daher kommt es nach Außeinandersetzungen mit dem FA oft dann auch zu sich ergebenen Nachzahlungen. Das müssen aber nicht unbedingt Beratungs- oder Buchungsfehler sein. Du müsstest also bitte genau angeben was falsch gemacht wurde.

Wobei man in der Regel sagen kann das Steuern, die bei richtiger Behandlung ohnehin hätten gezahlt werden müssen, nicht als Schaden gelten, sondern nur darauf berechnete Nebenleistungen (z.B. Zinsen des Finanzamts). Würd mir jedoch ein Berater mist verbuchen, so das nach Jahren dann dicke Nachzahlungen winken, würde ich zumindest die für ordentliche Arbeit bezahlten Gebühren zurückfordern.

Grüsse
Alex