Angenommen, ein Student hatte bisher nur einen 400 EUR Job und hatte sonst keine Anstellung.
Er ist nun Geschäftsführer einer GmbH, also dort angestellt. Die GmbH braucht zur Lohnabrechnung die Lohnsteuerkarte des ehemaligen Studenten - da er den 400 EUR Job noch immer nebenher ausübt, hat dieser Arbeitgeber die Karte (wozu auch immer, irgendwie spart dieser sich damit 8 EUR pro Monat…).
Der Betreffende ist in Steuerklasse 1 und braucht nun - mitten im Jahr - seine Lohnsteuerkarte für die GmbH.
wenn beide Arbeitgeber darauf bestehen, dass eine Lohnsteuerkarte abgegeben wird, muss man sich eben eine zweite Lohnsteuerkarte besorgen. Die gibt es beim Einwohnermeldeamt.
Die zweite Lohnsteuerkarte hat dann allerdings Steuerklasse VI, was bedeutet, dass man sehr hohe Abzüge hat.
Die gibt es dann vom Finanzamt wieder, wenn man seine Einkommensteuererklärung abgibt.
Die Anmeldung bei der Bundesknappschaft muss natürlich schon gemacht werden. Du vermischst hier Steuer- und Sozialversicherungsrecht. Bei Lohnsteuerkarte muss nur keine Pauschsteuer abgeführt werden. Pauschale SV-Beiträge sind abzuführen, Meldungen müssen gemacht werden.
Grüße
Steevvee
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Sozialversicherungsrecht. Bei Lohnsteuerkarte muss nur keine
Pauschsteuer abgeführt werden. Pauschale SV-Beiträge sind
abzuführen, Meldungen müssen gemacht werden.
Hallo,
Meldungen ist egal. Ob Minijobber oder „Normaler“, es muss ein Formblatt ausgefüllt werden und ein paar Kennzahlen eingesetzt werden. Der Steuerkarten-Normal-Arbeitnehmer wird aber i.d.R. auch SV’lich nicht wie ein Mini behandelt. Bei Studenten durchaus sinnvoll, weil hier „nur“ Rentenbeitrag abgezogen werden muss. AV ist der Student nicht und KV/PV geht über Mama/Papa oder über die pauschale studentsiche Versicherung. Insoweit ist das normale (volle) Arbeitsverhältnis eines Studenten (19,5%) immernoch billiger als der Minijob (25%), selbst wenn der Arbeitnehmer die 400 EUR als Netto bekommt.