Hat jemand eine Ahnung, ob man Studiumskosten als Pauschale, also ohne Belege, bis zu der möglichen Höhe von 4.000,-- EURO absetzen kann?
Das wären ja pro Monat nur 333,-- EURO und sollte nicht übertrieben sein oder?
Hat jemand eine Ahnung, ob man Studiumskosten als Pauschale, also ohne Belege, bis zu der möglichen Höhe von 4.000,-- EURO absetzen kann?
Das wären ja pro Monat nur 333,-- EURO und sollte nicht übertrieben sein oder?
Hallo gessi2000,
dabei handelt es sich nicht um eine Pauschale. Es sind die tatsächlich entstandenen Kosten maßbegblich. Darunter fallen neben den Semestergebühren und Fachliteratur auch:
- Aufwendungen für Verpflegungsmehraufwand und Arbeitszimmer
VMA ? für die „normalen“ uni-besuche ?
- Kosten für Wege zwischen Wohnung und Arbeitstätte
Entfernungspauschale - oder ?
gruß inder
Hi inder,
du weißt doch, wie es gemeint war. 
- Aufwendungen für Verpflegungsmehraufwand und Arbeitszimmer
VMA ? für die „normalen“ uni-besuche ?
- Kosten für Wege zwischen Wohnung und Arbeitstätte
Entfernungspauschale - oder ?
Genau so will es § 10 Abs. 1 Nr. 7 Satz 3 EStG, wenn er auf § 9 Abs. 1 Nr. 4 und 5 verweist.
BARUL76
Hi Barul,
- Aufwendungen für Verpflegungsmehraufwand und Arbeitszimmer
VMA ? für die „normalen“ uni-besuche ?
- bei doppelter Haushaltsführung die ersten 3 Monate, bei
Studienreisen, bei Treffen der Lerngruppen,…
Für Vorlesungen nicht?
Wie wäre es denn für Unibesuche, wenn z.B. ein normaler Studientag so aussieht (hypothetisches Beispiel):
6.30 Uhr Wohnung verlassen
Anfahrt zur Uni
Vorlesungen
Tutorien
Lerngruppe
Rückfahrt nach Hause
19.50 Uhr zu Hause angekommen
Voller VMA Ansatz (hier: 6 Euro) oder die Stunden der Vorlesungen rausrechnen?
Viele Grüße
Frank
Hi !
Für einen Studenten ist die Uni der übliche Arbeitsplatz. VMA gibt es nur dann, wenn man von dem üblichen Arbeitsplatz entfernt tätig wird. Für den geschilderten Tag dürfte es daher wohl keine VMA geben.
Wenn man sie trotz besseren Wissens beantragt und diese auch noch anerkannt werden, dürfte es sich sogar schon um Steuerhinterziehung handeln. Ob man dies also versucht, bleibt mit den entsprechenden Konsequenzen Jedem selbst überlassen.
BARUL76
.
Steuerhinterziehung?? (VMA für Unibesuche)
Hi Barul,
und diese auch
noch anerkannt werden, dürfte es sich sogar schon um
Steuerhinterziehung handeln.
Ernsthaft? Steuerhinterziehung?
Nehmen wir mal folgenden hypothetischen Fall:
Eine Steuerpflichtige hat das nicht gewusst, hat diese VMA womöglich mit als Kosten angesetzt, hat aber mit der St.erklärung dem FA eine ausführliche Aufstellung aller angesetzten Positionen eingereicht, in der sie die geltend gemachten Kosten detailliert erläutert hat.
Hier hat sie sogar unterteilt zwischen Aufwand für Fahrten und VMA zur Teilnahme an Vorlesungen und solchen an Lerngruppen (und bei den Fahrten zwischen Wohnung und Uni nur Entf.pauschale 1x tgl. angesetzt, weil sie das wusste! - dafür bei den Fahrten zwischen Wohnung und Lerngruppe 30 ct/gefahr.km) und hat dabei laienhaft eben auch für die Uni-Tage mit mehr als 8 Std. Abwesenheit VMA angesetzt.
Der Sachbearbeiter sieht das und denkt sich, die will Steuern hinterziehen?
Und wenn er das anerkennt, dann ist es sogar eine Straftat für die Steuerpflichtige?
Oder wie ist das zu verstehen… bin etwas konsterniert…
Sollte man der hypothetischen Dame empfehlen, sich mal beim FA zu melden?
Danke
und viele Grüße
Frank
Verpflegungsmehraufwendungen gibt es bei auswärtiger Unterbringung, wenn man also am Uni-Standort auf dem Campus ein Zelt aufbaut aber 100 km weit entfernt wohnt.
Steuerhinterziehung?? bitte richtig zitieren!
Hi !
und diese auch
noch anerkannt werden, dürfte es sich sogar schon um
Steuerhinterziehung handeln.Ernsthaft? Steuerhinterziehung?
Nehmen wir mal folgenden hypothetischen Fall:
Eine Steuerpflichtige hat das nicht gewusst,
Hmm. Kann es sein, dass mein Posting hier etwas zu kurz zitiert wurde. Ich schrob
Wenn man sie trotz besseren Wissens beantragt
Und damit dürfte sich der Rest wohl erledigt haben. Mir ist sehr wohl bewußt, dass ohne Vorsatz auch keine Steuerhinterziehung möglich ist. Aber Jeder, der diesen Thread hier gelesen hat, kann sich wohl nicht mehr auf Unwissenheit berufen.
BARUL76
.
[ESt] Wer kann Verpflegungsmehraufwand absetzen?
Hi !
Verpflegungsmehraufwendungen gibt es bei auswärtiger
Unterbringung, wenn man also am Uni-Standort auf dem Campus
ein Zelt aufbaut aber 100 km weit entfernt wohnt.
Also wenn ich den § 4 Abs. 5 Nr. 5 EStG lese, dann fällt mir dort folgender Satz 2 ins Auge:
„Wird der Steuerpflichtige vorübergehend von seiner Wohnung und dem Mittelpunkt seiner dauerhaft angelegten betrieblichen Tätigkeit entfernt betrieblich tätig, …“
Dies umfasst nicht nur nach meiner Auffassung, sondern auch nach Meinung der Finanzverwaltung und namhafter Autoren des Steuerrechts ein klein weinig mahr als nur die auswärtige Unterbringung (welche übrigens bei doppelter Haushaltsführung, Dienstreise, Einsatzwechseltätigkeit, Fahrtätigkeit vorkommen kann). Unter anderem eben auch die von mir oben bereits angesprochenen Themenkreise. Wichtig ist nur, dass die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
BARUL76
.
VMA bei doppelter Haushaltsführung
Hi,
Verpflegungsmehraufwendungen gibt es bei auswärtiger
Unterbringung, wenn man also am Uni-Standort auf dem Campus
ein Zelt aufbaut aber 100 km weit entfernt wohnt.
Wäre das dann nicht ein doppelter Haushalt? (Naja gut ob ein Zelt als Haushalt zählt…)
So weit ich weiss (bitte korrigiert mich, wenn ich falsch liege), können pauschale VMA beim doppelten Haushalt zwar auch geltend gemacht werden, aber nur für die ersten 3 Monate, oder?
Vielen Grüße
Frank
Hi !
So weit ich weiss (bitte korrigiert mich, wenn ich falsch
liege), können pauschale VMA beim doppelten Haushalt zwar auch
geltend gemacht werden, aber nur für die ersten 3 Monate,
oder?
Guck mal ,was ich in diesem Thread hier am 31.01. um 16:05 geschrieben habe. Dürfe wohl die Frage beantworten.
BARUL76
Sorry! Aber was für ein Vergehen - und was tun?
Hi Barul,
sorry bzgl. Zitat!
Was mich nur sehr wunderte, ist dass schon das Eintragen von missverstandenen VMA als Werbungskosten als Steuerhinterziehung gewertet werden könnte … aber nach der AO sind es eben „unrichtige Angaben“, klar.
Allerdings wo steht denn, dass es vorsätzlich sein muss? Ich dachte, es heisst nur, „wer … Angaben macht“, das kann doch auch fahrlässig geschehen. Bzw. womöglich greift hier der allgemeinere Grundsatz, das eine _Straf_tat nur unter Vorsatz möglich ist?
Wenn es also keine Straftat war, weil kein Vorsatz - dann wäre es wohl eine Ordnungswidrigkeit wg Leichtfertigkeit (sowas wie Steuerverkürzung nach § 378 AO)? Gestaltungsmissbrauch kann’s ja nicht sein, weil ja nicht extra eine Situation gestaltet wurde…
Zurück zu der hypothetischen Studentin:
Nehmen wir an, die hat ihre letztjährige Erklärung mit diesen VMA drin schon abgegeben. Was würde die jetzt erwarten, wenn sie nun im Nachhinein (z.B. von mir) erfährt, dass diese Angabe nicht richtig war? (Würde dann im Nachhinein aus dem „leichtfertig“ ein „vorsätzlich“ werden?) Ist jetzt die Tat schon erfüllt, wenn die St.erkl. bloß abgegeben ist, (denn auch der Versuch wird ja geahndet), oder erst wenn der Bescheid festgesetzt wurde? Sollte Sie dem FA melden, dass Sie versehentlich die VMA angesetzt hat und bitten, diese bei den Werbungskosten nicht zu berücksichtigen? Oder sollte sie hier lieber anders vorgehen?
(Und: Wenn man es sie nicht erfahren lassen würde, dann wäre es sicherlich kein Vorsatz, aber dann könnte sie sich auch nicht beim FA melden, um das richtig zu stellen, denn dann wüsste sie es ja nicht …??)
Viele Grüße
Frank
Oh Mann, die Grippe macht’s …
Hi Barul,
Guck mal ,was ich in diesem Thread hier am 31.01. um 16:05
geschrieben habe. Dürfe wohl die Frage beantworten.
Oh richtig!! Die Grippe macht mich wohl etwas matschig heute

Danke!
Frank
Hi !
Wenn dau wirklich an einer Diskussion zu den gestellten Fragen intere4ssiert bist, möchte ich vorschlagen, einen neuen Thread zum Thema „[AO] Voraussetzungen Steuerhinterziehung“ zu eröffnen.
In diesem Artikelbaum wird es so langsam offtopic.
Daneben dürfte aber sicherlich auch die Lektüre von Kommentaren zur AO schon einiges an Klarheit schaffen.
BARUL76
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Steuerhinterziehung ist hier nun wirklich fehl am Platze.
Lese man sich doch mal die Anleitung zur Einkommensteuererklärung durch, da kann man schon ohne Absicht zu falschen Ergebnissen kommen.
Im schlimmsten Falle werden die Aufwendungen vom Bearbeiter im FA nicht anerkannt.
Aber bitte, wer nun glaubt, es würde ein Ermittlungsverfahren wegen Steuerhinterziehung eingeleitet, der ist nun wirklich ein ganzer Theoretiker.