[ESt] Rentenbesteuerung

Hallo,
man stelle sich mal folgenden Fall vor:

Ehepaar, sie Vollverdienerin, er in Bezug einer kleinen befristeten EU Rente, seit vier Jahren. Beide noch keine 40 Jahre alt. Bisher zu versteuernden Ertragsanteil seiner „kleinen“ Rente rd. 7 %, abzgl. noch eines Freibetrages ect.
Nun machen beide ihren Lohnsteuerausgleich, geben sowohl in Elster als auch in einem privaten Lohnsteuerprogramm ihre finanziellen Verhältnisse an und haben das Gefühl, beide Programme spinnen.

Beide Programme rechnen aus, seine Rente würde nun mit rd. 50 % besteuert werden. Je nach Eingabe in Elster spinnt das Programm allerdings auch, mal rechnet es 50 % Besteuerung der Rente aus, mal bockt es und fragt nach den Prozentualen Ertragsanteil der Rente, mit dem Vermerk, man könne beim Rententräger nachfragen. Zusätzlich stehen dort einige Erklärungen zur Besteuerung der Rente, das Leute die ab dem 62. Lebensjahr usw. nur 22 % besteuern müssen usw., oder Leute die mindestens 10 Jahre zuvor bis zu irgendeiner Grenze was eingezahlt haben… Beide verstehen bei diesen Erklärungen nur Bahnhof…
Also ruft man bei dem Rententräger an und fragt nach, wie hoch die Rente wohl besteuert werden würde. Der Rententräger erklärt, man solle sich da ans Finanzamt wenden, man sei allgemein angehalten, sich dazu eigentlich nicht zu äußern, außer das eine Besteuerung aller Renten mit 50 % wohl normal sei.
Also schreibt man das Finanzamt an und erklärt die Probleme und den Bahnhof im Elster. Man möchte nun wissen, wie es denn nun um die neue Besteuerung der eigenen Rente steht, Steuernummer wird auch angegeben.

Das Finanzamt meldet sich darauf hin mit folgender Erklärung:
" Aufgrund von gesetzlichen Änderungen in der steuerlichen Behandlung von Renten beträgt der steuerpflichtige Ertragsanteil von Renten, die aus der gesetzlichen Rentenversicherung oder… gezahlt werden, 50 % für die Rentenempfänger, bei denen die Rente bereits vor dem 01.01.2005 gezahlt worden ist. " " Die angesprochene Öffnungsklausel greift nur dann, wenn es sich um eine freiwillige Höhenversicherung… handelt. Dies ist bei Eu Renten jedoch nicht der Fall. Daher benötige man hier keine Bescheinigung vom Rententräger…".

Nun fragen sich beide, ob das so stimmen kann, da selbst das Finanzamt nicht immer alles offen darlegt (aus Erfahrungswerten).?
Beide meinen mal in einem Bericht gehört zu haben, das Renten eigentlich erst ab einer bestimmten Höhe besteuert werden dürfen und beide Fragen sich, ob das denn so gerecht ist. Es kann doch nicht sein, das Leute, die z. B. nur 2000 oder 4000 Euro an Bruttorente haben und diese vor 2005 bereits bezogen haben, 50 % besteuert bekommen, während andere, die nach 2005 die gleiche Art Rente bekommen, aber z. B. 7.000 Euro oder 9.000 Euro oder sonste hoch, weniger hoch besteuert werden. ?

Bin gespannt auf Antworten.

Gruß
Moni

Die Erklärung ist das Altereinkünftegesetz, dass seit 2005 gilt. Seitdem gilt die 50 % Grenze für die Besteuerung der Renten (allerdings mit Freibeträgen). Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein hinzuziehen, falls die Steuerbelastung deutlich gestiegen ist.

Hallo Moni,

leider hat das FA und auch das Programm Recht. Ab 2005 sind fast alle Renten mit 50% zu besteuern. Hängt mit dem Alterseinkünftegesetz (ab01.01.2005) zusammen. Details sind hier überflüssig, da die EU-Rente auch zu den Renten gehört, die mit 50% zu besteuern sind.
Gruß
Michael

@ Monika

da täuschen Sie sich leider oder gottseidank. Wenn jemand nach 2005 … also 2006 folgende Rentner wird, dann wird die Rente noch höher besteuert und nicht niedriger. 2006: 52%, 2007: 54 % etc.

siehe hier: http://www.gesetze-im-internet.de/estg/BJNR010050934…

@ Nordlicht

Um welche Freibeträge handelt es sich denn da? Jetzt mal den Grundfreibetrag ausgenommen.