[ESt] Sonderausgaben, Haftpflicht - wo im Formular

Hallo,
wie ist das mit der Haftpflichtversicherung:
KFZ, Privathaftpflicht, Rechtsschutzversicherung usw.
Letztes Jahr wurden diese Versicherungen unter Punkt 70 erfaßt Haftpflichtversicherung…
ABer dieses Jahr steht da Haftpflicht… die nur für den Todesfall eine Leistung bringen. Heißt das die oben genannten Versicherungen sind nicht mehr absetzbar?

Danke und Grüße
Carolin

Hi !

In den mir vorliegenden Formularen findet sich in Zeile 74 folgende Aufzählung:

  1. Unfallversicherungen
  2. Haftpflichtversicherungen
  3. Risikoversicherungen, soweit …

Das bedeutet also, dass in dieses Feld die Summe aus diesen 3 Versicherungsgruppen einzutragen ist.

Es gab bezüglicht der Abzugsfähigkeit der Haftpflichtversicherungen auch keinerlei Neuerungen.

BARUL76

.

Hallo, ich habe gerade die neueste Elsterversion runtergeladen und dort steht, das was du sagst mit dem Zusatz, dass ‚die nur für den Todesfall einen Leistung vorsehen‘.
Es geht um 2005!!!

Also die Frage ist weiterhin offen.#

Grüße
Carolin

Hi !

In den mir vorliegenden Formularen findet sich in Zeile 74
folgende Aufzählung:

  1. Unfallversicherungen
  2. Haftpflichtversicherungen
  3. Risikoversicherungen, soweit …

Das bedeutet also, dass in dieses Feld die Summe aus diesen 3
Versicherungsgruppen einzutragen ist.

Es gab bezüglicht der Abzugsfähigkeit der
Haftpflichtversicherungen auch keinerlei Neuerungen.

BARUL76

.

Das mit dem Todesfall bezieht sich nur auf die Risikoversicherungen. Also alles rein in diese Zeile.

Vielen Dank!
Allerdings habe ich dort die Beträge mal eingegeben und verändert,
bei der Steuerberechnung in Elster ändert sich rein nichts…
Dann sind die Maximalbeträge wohl ausgeschöpft?

Viele Grüße
Caro

Das mit dem Todesfall bezieht sich nur auf die
Risikoversicherungen. Also alles rein in diese Zeile.

Die Berechnung geht wie folgt:

Vorsorgeaufwendungen für Altersversorgung:

AN Teil Rentenversicherungsbeitrag (Lohnsteuerbesch.)

  • AG Teil Rentenverischerungsbeitrag ( " )
    = Summe Rentenversicherungsbeitrag
    x 60%
    = Zwischensumm
  • AG Anteil Rentenversicherung
    = Abzugsfähiger Anteil für Sonderausgaben (Betrag 1)

Übrige Sonderausgaben (Haftpflicht, sonst. Versicherung)

Absetzbar sind 2400 €, ABER, wenn man als Arbeitnehmer Anteile vom AG für die Krankenvers. erhält maximal 1500 €. (Betrag 2)

In der Elster-Berechnnung müsste also der Betrag 1 + 1500 € als abzugsfähig erscheinen.