Hallo,
angenommen jemand hat letztes Jahr einen neuen Bausparvertrag abgeschlossen und dafür natürlich auch eine Abschlussgebühr bezahlt.
Wenn diese Person nun aufgrund ihrer Einkommenshöhe weder Wohnungsbauprämie noch AN-Sparzulage erhält und außerdem seit Anfang 2006 auch keine Eigenheimzulage mehr beantragen kann, kann sie doch die Abschlussgebühr als Werbungskosten bei den Einkünften aus Kapitalvermögen eintragen, oder?
Die Zusatzfrage wäre dann noch, wo man denn diese Ausgaben im WISO Sparbuch eingeben kann 
Danke schonmal im voraus für alle Antworten!
Gruß
Michael
Hi !
Wenn der Bausparvertrag
-
nicht für ein spezielles Bauvorhaben abgeschlossen wird und
-
die durch den Bausparvertrag erzielbaren Zinsen höher sind als die Abschlussgebühr
handelt es sich um Werbungskosten bei den Einkünften aus Kapitalvermögen. Diese werden dem Finanzamt in der Anlage KAP erklärt. In die Zeile 5 kommen die Zinsen. In die Zeile 54 die Werbungskosten.
Sollte eine er obigen Bedingungen nicht erfüllt sein, einfach noch mal fragen.
BARUL76
.
Danke für die schnelle Antwort!
-
nicht für ein spezielles Bauvorhaben abgeschlossen wird und
Ein konkretes Bauvorhaben gibt es auf jeden Fall noch nicht. Es könnte aber schon sein, daß in ein paar Jahren das Baudarlehen doch in Anspruch genommen wird (man weiß ja nie was kommt). Das ist aber nicht so schlimm oder?
Habe auch mal versucht, den Betrag in WISO einzugeben. Ich habe etwas gefunden bei
-> Werbungskosten zu den inländischen und ausländischen Kapitalerträgen
Dort muß man dann auswählen:
- die Werbungskosten sind direkt den inländischen Zinsen und Dividenden (Anrechnungsverfahren) zuzurechnen ODER
- die Werbungskosten sind direkt den inländischen Dividenden (Halbeinkünfteverfahren) zuzurechnen
Dort muß man ja wahrscheinlich ersteres auswählen. Kann man dann trotzdem eventuelle Gewinne beim Fondsverkauf (innerhalb von 12 Monaten, also Spekulationsgeschäft) mit der BSV-Abschlußgebühr gegenrechnen?
Danke & Gruß
Michael
[ESt] Zinsen/Dividenden vs. Spekulationsgeschäfte
Hi !
Ein konkretes Bauvorhaben gibt es auf jeden Fall noch nicht.
Dann gehört es vorerst in die Anlage KAP
Habe auch mal versucht, den Betrag in WISO einzugeben. Ich
habe etwas gefunden bei
- die Werbungskosten sind direkt den inländischen Zinsen und
Dividenden (Anrechnungsverfahren) zuzurechnen
genau. In den ersten Teil gehört es rein.
Dort muß man ja wahrscheinlich ersteres auswählen. Kann man
dann trotzdem eventuelle Gewinne beim Fondsverkauf (innerhalb
von 12 Monaten, also Spekulationsgeschäft) mit der
BSV-Abschlußgebühr gegenrechnen?
In die Anlage KAP nur nur die Zinsen und Dividenden.
Spekulationsgeschäfte (Ankauf und Verkauf von Wetpapieren innerhalb eines Jahres; heißen derzeit im Steuerdeutsch übrigens „private Veräußerungsgeschäfte“) gehören in die Anlage SO. Und dort sind auch die mit dem Kauf und dem Verkauf zusammenhängenden Gebühren als Werbungskosten einzutragen.
BARUL76
.