[ESt] Welche Pauschalen gibt es für Arbeitnehmer?

Hallo,

es gibt eine Pauschale für Kontogebühren: 16 Euro
Noch eine für Berufskleidung und Reinigung: 102 Euro

Gibt es bzw. kennt jemand auch noch andere?

Gruß
Leo

Hallo, ich kenne leider keine mehr,
bin aber über die Berufskleidung und Reinigung überrascht.
Woher hast du das bitte und wo wird das eingetragen?

Grüße
Caro

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Hi !

Noch eine für Berufskleidung und Reinigung: 102 Euro

letzmals für das Jahr 1996 war aus Vereinfachungsgründen der Ansatz einer solchen Pauschale möglich. Es gab bis dahin auch noch die Möglichkeit, Aufwendungen für Fachliteratur und Büromaterial pauschal mit DM 200,00 anzusetzen. Auch dies soll seit diesem Zeitpunkt von den Finanzämtern nicht mehr anerkannt werden.
Vielmehr wurden die Angehörigen der steuerberatenden Berufe in den Rundschreiben ihrer übergeordneten Organisationen immer wieder darauf hingewiesen, dass durch den pauschalen Ansatz solcher Aufwendungen die Veranlagung verzögert würde. Es sollten daher die entstandenen Kosten im Einzelnen aufgelistet werden.
Wenn im EInzelfall von einem Finanzamt der Ansatz dieser Beträge dennoch durchgewunken wird, sollte man sich bewußt sein, dass es sich um eine Großzügigkeit (oder vielmehr um einen Verstoß gegen die geltenden Vorschriften) des einzelnen Sachbearbeiters handelt.

Anders sieht es natürlich bei den gesetzlich vorgeschriebenen Pauschalen z.B. für Fahrten und Verpflegungsmehraufwand aus. Diese sind natürlich auch unter diesem Namen zu gewähren.

BARUL76

.

ich kenne leider keine mehr,
bin aber über die Berufskleidung und Reinigung überrascht.
Woher hast du das…?

Ich habe so eine Software, die ich gerne weiter empfehle:
http://onlineshop.buhl.de/buhl?kat=1

)

…und wo wird das eingetragen?

Werbungskosten.

Hallo,

Noch eine für Berufskleidung und Reinigung: 102 Euro

letzmals für das Jahr 1996 war aus Vereinfachungsgründen der
Ansatz einer solchen Pauschale möglich.

Das würde aber bedeuten, dass ein namhafter Hersteller einer namhafter Software (wie z.B. hier http://onlineshop.buhl.de/buhl?kat=1 ) in der neuesten Programm-Version leider falsche Tipps liefert…

Anders sieht es natürlich bei den gesetzlich vorgeschriebenen
Pauschalen z.B. für Fahrten und Verpflegungsmehraufwand aus.
Diese sind natürlich auch unter diesem Namen zu gewähren.

Und wie hoch sind diese?

Gruß
Leo

veraltete Pauschalen in Softwareprogrammen
Hi !

Das würde aber bedeuten, dass ein namhafter Hersteller einer
namhafter Software in der neuesten Programm-Version leider
falsche Tipps liefert…

Die Tipps sind nicht falsch, sie sind nur veraltet. Und da es ja manchmal doch noch einem Sachbearbeiter gibt, der es durchwinkt, kann der Versuch ja nicht schaden. In den allermeisten Bescheiden wird aber im Erklärungsteil stehen, dass solche Pauschalen nicht mehr gewährt werden und man die Kosten einzeln nachweisen soll. Die meisten steuerlichen Laien lesen allerdings in dem Erklärungsteil nicht und sehen daher auch nicht, dass diese Beträge gar nicht anerkannt wurden. Und weil sie im Vorjahr die Beträge auch angesetzt haben, machen sie es wieder und wieder und …
Und jedes Jahr steht im Bescheid, dass diese Pauschalen abgelehnt werden. Das ist gängige Praxis.

Anders sieht es natürlich bei den gesetzlich vorgeschriebenen
Pauschalen z.B. für Fahrten und Verpflegungsmehraufwand aus.
Diese sind natürlich auch unter diesem Namen zu gewähren.

Die Kilometerpauschale beträgt € 0,30/km.
Die Beträge für Verpflegungsmehraufwand kann man auf Seite 2 der Anlage N (kurz unterhalb der Mitte nachlesen). VMA wird natürlich nur in Fällen von Auswärtstätigkeiten gewährt. Dies kann also nicht jeder Arbeitnehmer einfach so ansetzen. Aber im Archiv (im Zweifel lieber über google mit Eingrenzung auf w-w-w suchen) finden sich hierzu bei Bedarf sicherlich auch schon mal viele Anhaltspunkte.

BARUL76

Es handelt sich dabei nicht um Pauschalen sondern um Nichtbeanstandungsgrenzen.

Soweit ich weiß ist das trotz einheitlicher Besteuerung in den Bundesländern verschieden.

In Hessen z. B. gilt auch heute noch die NB-Grenze von 110 € für sämtl. Arbeitsmittel, die wird aber nicht einfach gewährt, sondern man muss das beantragen also eintragen auf der Rückseite Anlage N. Für Kontoführung sind es 16 €, auch einzutragen. Wer es tut, der erhält sie, wer nicht, der bekommt sie nicht.

Trägt man dienstl. eine Uniform wie Polzeibeamte etc, dann gibt es noch zusätzlich eine besondere Reiniigungs-NB-Grenze von 77 €.

Das ist der Sachstand in Hessen.

Die Buhl WISO Software gibt dort immer zweimal 102 € vor, die dann in Hessen gekürzt werden.

Erfahrungen aus anderen Ländern kann ich leider nicht schildern…

Hessen ist für uns zutreffend.
Also kann man 110 Euro ansetzen?
Wofür steht bitte NV?

Grüße
Caro

Hallo Leo!
ich hatte vor kurzen mit meinem Sachbearbeiter telefoniert und der hat gesagt, dass man Werbungskosten bis 920€ nicht im einzelnen nachweisen muss, weil diese Summe eh abgezogen wird…hab auch erstmal gestutzt, aber das ist so–ich habe überhaupt keine Quittungen beigelegt letztes Jahr und mir wurde dennoch ein Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 920€ von meinem Jahreseinkommen abgezogen!

viele Grüße
lina

Hallo,

Wofür steht bitte NV?

Meinst du NB?
NB bedeutet Nicht-Beanstandung.

Viele Grüße
C.

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