[ESt] Reisekosten und DHHF

Ich habe ein paar Frage zum Bereich Reisekosten und Doppelte Haushaltsführung für die Steuer-Knobler hier.

Grundfall: Selbständige Freiberuflerin geht in Auftrag von deutscher Kanzlei nach Paris. Sie ist zu 90 % der Zeit dort, rechnet aber gegenüber der deutschen Kanzlei ab, hat hier Büro, ihren Wohnsitz, zahlt hier USt. und (jetzt) ESt. Mann lebt fest hier.

Sie fährt am 1.2. nach Paris, zusammen mit ihrem Mann. Der Mann fährt drei Tage später allein zurück.

Sie kehrt mehrfach aus Paris nach Hause, und der Mann kommt regelmäßig ca. 14tägig nach Paris.

Von Anfang an nutzt sie eine Wohnung privat mit mündlichem Mietvertrag, zahlt dort Miete, Strom, Fon.

Fragen:

(a) Für die Zeit vom ersten Tag der Abfahrt aus Wohnort Deutschland und Ankunft in Paris kann sie für drei Monate (also 1.2. - 30.4.) die Reisekostenpauschalen ansetzen, außer für die Tage, an denen sie nicht in Paris ist (bzw. bei teilweise Anwesenheit anteilige Pauschalen). Das sind Übernachtungskostenpauschale und Verpflegungsmehraufwand. - Korrekt?

(b) Sie kann auch ihre eigenen Fahrtkosten nach Paris und von Paris zurück ansetzen, das ist klar. Aber wie verhält es sich mit der Rückfahrt des Mannes? Der hat sie ja „am ersten Tag“ hingebracht und muss das Auto wieder mit zurücknehmen.

© Kann der Mann, wenn er in den ersten drei Monaten nach Paris fährt, seine Fahrten als Wochenendheimfahrten absetzen? Oder geht das erst in der Phase ab dem vierten Monat, wenn statt Reisekosten nun doppelte Haushaltsführung angesetzt wird? Wäre sie nachhause gefahren, dann hätte sie ja ihre Fahrtkosten ansetzen können - aber dann wären ihr auch die Reisekosten-Pauschalen entfallen.

(d) Im vierten Monat (ab 1.5. im Grundfall) beginnt die Phase der doppelten Haushaltsführung. Dann sind Anschaffungskosten für bestimmte Güter für die Zweitwohnung absetzbar. Was ist aber mit solchen Gütern, die für den Zweithaushalt bereits im Februar oder März gekauft wurden? Sind die im Rahmen der (späteren) dopp. HHF ansetzbar, oder sind die „a fonds perdu“, falls in der Zeit davor gekauft?

Danke für jede Hilfe!

Hallo,

hier der Versuch, das einigermaßen korrekt zu beantworten:

Fragen:

(a) Für die Zeit vom ersten Tag der Abfahrt aus Wohnort
Deutschland und Ankunft in Paris kann sie für drei Monate
(also 1.2. - 30.4.) die Reisekostenpauschalen ansetzen, außer
für die Tage, an denen sie nicht in Paris ist (bzw. bei
teilweise Anwesenheit anteilige Pauschalen). Das sind
Übernachtungskostenpauschale und Verpflegungsmehraufwand. -
Korrekt?

Ja

(b) Sie kann auch ihre eigenen Fahrtkosten nach Paris und von
Paris zurück ansetzen, das ist klar. Aber wie verhält es sich
mit der Rückfahrt des Mannes? Der hat sie ja „am ersten Tag“
hingebracht und muss das Auto wieder mit zurücknehmen.

Die Rückfahrt kann nicht angesetzt werden, Privatvergnügen.

© Kann der Mann, wenn er in den ersten drei Monaten nach
Paris fährt, seine Fahrten als Wochenendheimfahrten absetzen?
Oder geht das erst in der Phase ab dem vierten Monat, wenn
statt Reisekosten nun doppelte Haushaltsführung angesetzt
wird? Wäre sie nachhause gefahren, dann hätte sie ja ihre
Fahrtkosten ansetzen können - aber dann wären ihr auch die
Reisekosten-Pauschalen entfallen.

Doppelte Huashaltsführung fängt doch gleich von Anfang an an, ein Unterschied zwischen Reisekosten und doppelte Haushaltsführung sehe ich nicht.
Ab dem dritten Monat gibt es nur keine Verpflegungsmehraufwendungen mehr, das ist der (einzige) Unterschied.
Es ist egal, ob die Frau nach Hause fährt oder der Mann zur Frau, wird beides berücksichtigt.

(d) Im vierten Monat (ab 1.5. im Grundfall) beginnt die Phase
der doppelten Haushaltsführung.
Dann sind Anschaffungskosten
für bestimmte Güter für die Zweitwohnung absetzbar. Was ist
aber mit solchen Gütern, die für den Zweithaushalt bereits im
Februar oder März gekauft wurden? Sind die im Rahmen der
(späteren) dopp. HHF ansetzbar, oder sind die „a fonds perdu“,
falls in der Zeit davor gekauft?

Ich denke, die doppelte Haushaltsführung fängt gleich an, daher stellt sich dieses Problem nicht.

Gruß

Petz

Erst einmal: Vielen Dank für die Antwort.

Nun zu ein paar Punkten:

Die Rückfahrt kann nicht angesetzt werden, Privatvergnügen.

War kein Vergnügen, aber: Okay. :wink:

Doppelte Huashaltsführung fängt doch gleich von Anfang an an,
ein Unterschied zwischen Reisekosten und doppelte
Haushaltsführung sehe ich nicht.

Ich war davon ausgegangen, dass sich beides ausschließt: ENTWEDER man ist auf Dienstreise und kann Pauschalen absetzen, ODER man macht DHHF.

Ab dem dritten Monat gibt es nur keine
Verpflegungsmehraufwendungen mehr, das ist der (einzige)
Unterschied.

Ab dem dritten Monat? Ich dachte, man kann die Dienstreise-Pauschalen für insgesamt drei Monate ansetzen, also dass erst ab dem vierten Monat die Pauschalen wegfallen. Stimmt das?

Und es gibt dann ab dem ersten Tag des vierten Monats nach Antritt der Dienstreise keine Verpflegungsmehraufwendungen mehr UND keine Übernachtungspauschalen mehr. Korrekt?

Es ist egal, ob die Frau nach Hause fährt oder der Mann zur
Frau, wird beides berücksichtigt.

Okay. Meine Frage bezog sich auch eher darauf, ob das als Dienstreise anzusehen ist (Frau ist dienstlich verhindert, benötigt Unterlagen und Büroausstattung, Mann bringt es an den Arbeitsort) und damit gewinnmindernd in der EÜR zu verbuchen, oder als Familienheimfahrt, dann ESt.-senkend in der ESt-Erklärung. Steuerlich ist das gehupft wie gesprungen, aber „buchungsästhetisch“ nicht.

Ich denke, die doppelte Haushaltsführung fängt gleich an,
daher stellt sich dieses Problem nicht.

Man sollte in einem solchen Fall wohl so vorgehen: Antrittsreise plus Dienstaufenthalt in den ersten drei Monaten = Dienstreise, damit in EÜR zu den Pauschalsätzen für Übernachtung sowie Verpflegungsmehraufwand zu buchen.

Fahrten des Mannes (ohne erste Rückfahrt) von Anfang an = Familienheimfahrten, zzgl. Wohnungsausstattung vom ersten Tag an als DHHF in der ESt.Erkl.

Miete (und Nebenkosten etc.) für die zweite Wohnung in der DHHF aber erst ab dem vierten Monat, wenn die Dienstreise-Pauschalen nicht mehr greifen.

Das dürfte doch so transparent und rational sein, oder?

Nochmal: Vielen Dank!

Hallo,

ich glaube, wenn du dich gedanklich von deinen „Dienstreisegedanken“ trennst und dir meine Antwort nochmal durchliest, kommen wir auf einen Nenner.

Erst drei Monate Dienstreise und dann doppelte Haushaltsführung gibt es nämlich so nicht.

Vielleicht solltest du dir das Buch „Lohnsteuerhandbuch“ 2005 oder 2006 zulegen, gibt es in jeder guten Buchhandlung.

Dort steht alles bestens beschrieben.

Gruß

Petz

Also, vielen Dank für die Hilfe.

Ich habe nun etwas herumgelesen. Die Darstellung ist überall ziemlich gleich, am besten formuliert beim Konz:

„In den ersten drei Monaten machst Du eine Dienstreise und rechnest alle Kosten als Reisekosten ab. Danach wird jedoch unterstellt, daß die Zweigstelle Deine regelmäßige Arbeitsstätte ist. Das hat zur Folge, daß Du ab dem 4. Monat Deine Kosten nur noch nach den Grundsätzen der doppelten Haushaltsführung absetzen kannst.“

So isses.

Viele Grüße,

mala

Jaja, der Konz…

Der hatte eine clevere Geschäftsidee, er schreibt Märchenbücher und alle kaufen diese Märchenbücher …

Weil sich ja alles auch soooooo wunderschön anhört …

Und wundern sich dann, wenn es Ärger mit dem Finanzamt gibt…