Hallo liebe Fachleute,
folgendes Szenario:
Ehepaar A und B besitzen ein größeres Haus.
Nun verstarb leider Ehemann A und Ehefrau B zahlte in der Folge als Alleinerbin u.a. Erbschaftssteuer für den ererbten Anteil an der Immobilie.
Dazu setzte das Finanzamt einen Verkehrswert weit unter dem tatsächlichen Wiederverkaufswert des Hauses an.
Soweit so erfreulich.
Da aber B selbst nicht mehr ganz gesund ist und sich auch alleine im Haus nicht mehr wohl fühlt,möchte sie dieses nun verkaufen.
Um aber ihren Söhnen die bei einer größeren Summe anfallenden Erbschaftssteuern zu ersparen,überlegt sie nun,das Haus erst an diese zu verschenken und erst hinterher zu verkaufen.
Frage: Macht eine solche Regelung Sinn?
Würde bei einer Schenkung automatisch wieder der beim Erbfall angenommene Verkehrswert angesetzt?
Gäbe es Fristen,die beim Verkauf nach der Schenkung einzuhalten wären oder würde bei Verkauf evtl. nachbesteuert?
Die gleiche Frage gilt auch für Ehefrau B.
Wenn sie nun zum mehr als doppelten Preis verkauft (A verstarb vor ca. 1 1/2 Jahren),würden dann weitere Erbschaftssteuern anfallen?
für Antworten dankt
Chris