[EÜR] 1% Methode - Listenpreis bei Gebrauchtwagen?

Hallöchen!

Folgende Frage tut sich auf:

Man hat einen Wagen gebraucht gekauft. 2001 wurde dieser zu einem Preis von 40.000 EUR gekauft.
Gebraucht wurde dieser nun für 18.000 EUR gekauft-

Was muss nun derjenige bei der 1% Methode angeben, der den Wagen gebraucht erworben hat?
Und, was muss er bei der „Anzahl der Monate der Privaten Nutzung“ beachten?

Vielen Dank im Voraus!
Viele Grüße!

Hallo,

für die Ermittlung der 1 % Methode zählt immer der Bruttolistenneupreis des Wagens. Völlig egal wieviel der Gebraucht gekostet hat.

EV ist ab Nutzung zu berechnen.

Grüsse
Alex

für die Ermittlung der 1 % Methode zählt immer der
Bruttolistenneupreis des Wagens. Völlig egal wieviel der
Gebraucht gekostet hat.

Hallo,

Anmerkung: Bruttolistenpreis im Zeitpunkt der Erstzulassung. Es gibt ja auch Kfz Hersteller, die bei schlechten Modellen mit den Listenpreisen runter gehen. Selbst dass ist dann nicht relevant.

Mfg vom

showbee