Berichtigung der USt-Voranmeldung

hallo,

wird eine Berichtigung der USt-Voranmeldung vom finanzamt gefordert, oder kann der steuerpflichtige sie auch von sich aus abgeben, wenn er nach abgabe der eigentlichen Voranmeldung einen fehler erkannt hat?

zahlt das finanzamt den rückbetrag der berichtigung aus, wenn der steuerpflichtige den sich aus der voranmeldung ergebenden betrag schon ans FA überwiesen hat?

oder sollte der steuerpflichtige die berichtigung besser über die USt-erklärung mitteilen?

lg, pit

[USt] Berichtigte USt-Voranmeldung
Hi !

wird eine Berichtigung der USt-Voranmeldung vom finanzamt
gefordert, oder kann der steuerpflichtige sie auch von sich
aus abgeben, wenn er nach abgabe der eigentlichen Voranmeldung
einen fehler erkannt hat?

Wenn der Fehler erkannt wurde, sollte möglichst bald eine Berichtigung erfolgen. Eine Aufforderung vom FA wird es wohl nur in den allerseltensten Fällen geben.

zahlt das finanzamt den rückbetrag der berichtigung aus, wenn
der steuerpflichtige den sich aus der voranmeldung ergebenden
betrag schon ans FA überwiesen hat?

ja. Es kann dabei allerdings durchaus dazu kommen, dass das Finanzamt:

  • Belege nachfordert
  • sich etwas Zeit mit der Bearbeitung läßt.

oder sollte der steuerpflichtige die berichtigung besser über
die USt-erklärung mitteilen?

wenn die Jahreserklärung sowieso bald gefertigt wird (nehmen wir an, jetzt im Februar fällt auf, dass im Nov./Dez. letzten Jahres ein Fehler passiert ist und die USt-Erklärung jetzt schon fast fertig ist), kann die Berichtigung auch über diese erfolgen.

Nur wenn es sich bei den Korrekturen um schon länger zurückliegende Jahre handelt, empfiehlt es sich wegen der Festsetzung von steuerlichen Nebenleistungen zuerst eine berichtigte Voranmeldung einzureichen.

BARUL76

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hallo,

Es muss eine Berichtigung erfolgen, wenn der angemeldete Betrag zu niedrig war. Es handelt sich um Steuerhinterziehung wenn das FA nachweisen kann das man es gewust hat. Und das kommt leider immer öfters vor. Gruß