[ESt] VdK Beitrag

Hallo,
wo genau im Lohnsteuerausgleich muß man den VdK Beitrag eintragen.?

Ist es normal, das wenn den VdK Beitrag, z. B. 36 Euro eingibt, egal wo, ob bei Spenden oder an politische Parteien…, das daß Programm den Betrag dann halbiert bei der Anrechnung. ?

Vielen Dank
Moni

Hi Moni,

es ist zwar nett, dass du unterstellst, dass alle wissen, was VdK ist.

Nun gut, eine politische Partei wird es nicht sein, die würde ich kennen.

Also trägt man das bei gemeinnützigen Spenden ein.

Das Programm dürfte diese 36 € nur bei pol. Parteien „halbieren“, da die Hälfte der Spende die Einkommensteuer mindert.

Bei gemeinnützigen Spenden dürfte das nicht sein, denn diese 36 € vermindern das zu versteuernde Einkommen.

Sollte das aber die einzige Sonderausgabe sein, lohnt sich der Eintrag nicht, denn diesen Betrag bekomt man sowieso:
http://www.steuernetz.de/gesetze/estg04/p10c.html
(Absatz 1)

Gruß

Petz

es ist zwar nett, dass du unterstellst, dass alle wissen, was
VdK ist.

Hallo,

google hilft: http://www.vdk.de/perl/CMS_Page.cgi?ID=de9958&SID=JB…

Mfg vom

showbee