Hallo,
habe noch eine Frage vergessen. Kann man bei Fahrtkosten zu Ärzten nur die einfache Strecke angeben oder die Hin- und Rückfahrt, im Lohnsteuerausgleich.
Danke
Moni
Hallo,
habe noch eine Frage vergessen. Kann man bei Fahrtkosten zu Ärzten nur die einfache Strecke angeben oder die Hin- und Rückfahrt, im Lohnsteuerausgleich.
Danke
Moni
hi,
das kommt darauf an, ob man nur hinfährt, oder auch wieder zurück 
wenn beide fahrtstrecken, z.b. mit dem eigenen pkw, abgewickelt werden, können die fahrten mit der pauschale von 0,30€ pro gefahrenem km, oder mit den individuell höher ermittelten fahrtkosten in der einkommensteuererklärung als aussergewöhnliche belastung angegeben werden - hierbei ist die zumutbare belastung zu beachten - in den meisten fällen rechnet sichs nicht…
p.s. lohnsteuerjahresausgleich macht nur der arbeitgeber im rahmen der lohnabrechnung
gruß inder
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