[ESt] Fahrkosten zu Ärzten

Hallo,
habe noch eine Frage vergessen. Kann man bei Fahrtkosten zu Ärzten nur die einfache Strecke angeben oder die Hin- und Rückfahrt, im Lohnsteuerausgleich.

Danke
Moni

hi,

das kommt darauf an, ob man nur hinfährt, oder auch wieder zurück :wink:

wenn beide fahrtstrecken, z.b. mit dem eigenen pkw, abgewickelt werden, können die fahrten mit der pauschale von 0,30€ pro gefahrenem km, oder mit den individuell höher ermittelten fahrtkosten in der einkommensteuererklärung als aussergewöhnliche belastung angegeben werden - hierbei ist die zumutbare belastung zu beachten - in den meisten fällen rechnet sichs nicht…

p.s. lohnsteuerjahresausgleich macht nur der arbeitgeber im rahmen der lohnabrechnung

gruß inder

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