Hallo,
überall hört man von Arbeitnehmern das diese die Hochzeitskosten in der Steuererklärung geltend machen können.
Wie ist das bei Selbständigen in der Einkommenssteuererklärung, gibt es dort eine Möglichkeit zum Eintragen der Kosten?
Grüße
Sven
Hallo,
überall hört man von Arbeitnehmern das diese die Hochzeitskosten in der Steuererklärung geltend machen können.
Wie ist das bei Selbständigen in der Einkommenssteuererklärung, gibt es dort eine Möglichkeit zum Eintragen der Kosten?
Grüße
Sven
Hallo,
überall hört man von Arbeitnehmern das diese die
Hochzeitskosten in der Steuererklärung geltend machen können.
wie bitte??? wo liest/hört man denn sowas? In der Bild? Das habe ich noch nie gehört, weil es schlichtweg nicht möglich ist!
Wie ist das bei Selbständigen in der
Einkommenssteuererklärung, gibt es dort eine Möglichkeit zum
Eintragen der Kosten?
nein, für diese natürlich auch nicht!
Das einzige was einem die Heirat steuerlich bringt ist die Möglichkeit der Zusammenveranlagung (splittingtarif). Dieser bringt steuerliche Vorteile, wenn die Ehegatten unterschiedlich verdienen. Für den Arbeitnehmer bedeutet das Steuerklassen-Wahl (3/5 4/4 5/3), Selbstständige, Gewerbetreibende und sonstige nicht-Arbeitnehmer bekommen das selbe Ergebnis nach der Einkommensteuerveranlagung, mit dem Steuerbescheid.
Mfg vom
showbee
Hallo,
wie bitte??? wo liest/hört man denn sowas? In der Bild? Das
habe ich noch nie gehört, weil es schlichtweg nicht möglich
ist!
Aha, dann hat wohl mir wieder meine Nachbarin ein Märchen aufgetischt (was nicht allzu selten vorkommt) 
Sie meinte wohl das ist als „außergewöhnliche Belastung“ absetzbar, aber scheint wohl doch nicht der Fall zu sein.
Das einzige was einem die Heirat steuerlich bringt ist die
Möglichkeit der Zusammenveranlagung (splittingtarif). Dieser
bringt steuerliche Vorteile, wenn die Ehegatten
unterschiedlich verdienen. Für den Arbeitnehmer bedeutet das
Steuerklassen-Wahl (3/5 4/4 5/3), Selbstständige,
Gewerbetreibende und sonstige nicht-Arbeitnehmer bekommen das
selbe Ergebnis nach der Einkommensteuerveranlagung, mit dem
Steuerbescheid.
Ääh der Selbständige hat doch gar keine (Lohn-)Steuerklasse, d.h. nach der Heirat kann der Arbeitnehmer (wenn er mit dem Selbständigen verheiratet ist) frei seine Steuerklasse 3, 4 oder 5 wählen, oder wäre dann nur die 4 möglich?
Beim Selbständigen bleibt hingegen steuerlich alles wie bisher, abgesehen vom Splittingtarif wo der Grundfreibetrag pro Ehepartner verdoppelt wird.
Richtig?
Noch eine Frage: muss eine gemeinsame Steuererklärung abgegeben werden? Der Arbeitnehmer-Partner verdient etwas unterhalb des des Grundfreibetrages, ist also Lohnsteuerfrei. Der Selbständige Ehepartner könnte somit noch eine geringe Summe des Grundfreibetrages des Arbeitnehmer-Partners ausschöpfen.
Ääh der Selbständige hat doch gar keine (Lohn-)Steuerklasse,
d.h. nach der Heirat kann der Arbeitnehmer (wenn er mit dem
Selbständigen verheiratet ist) frei seine Steuerklasse 3, 4
oder 5 wählen, oder wäre dann nur die 4 möglich?
Der Arbeitnehmer erhält lt. Gesetz die Steuerklasse III, kann jedoch auch IV oder V wählen (aber warum?)
Noch eine Frage: muss eine gemeinsame Steuererklärung
abgegeben werden? Der Arbeitnehmer-Partner verdient etwas
unterhalb des des Grundfreibetrages, ist also Lohnsteuerfrei.
Der Selbständige Ehepartner könnte somit noch eine geringe
Summe des Grundfreibetrages des Arbeitnehmer-Partners
ausschöpfen.
Es kann eine Zusammenveranlagung erfolgen. Möglich ist jedoch auch die besondere oder getrennte Veranlagung. Nur in wenigen Fällen lohnt sich das. Ohne Zahlen kann man zu nichts raten…
Hallo,
Aha, dann hat wohl mir wieder meine Nachbarin ein Märchen
aufgetischt (was nicht allzu selten vorkommt)
Sie meinte wohl das ist als „außergewöhnliche Belastung“
absetzbar, aber scheint wohl doch nicht der Fall zu sein.
Jaja, nach dem Motto: „Meine Frau ist eine außergewöhnliche Belastung und verursacht nur Sonderausgaben“ … alter Witz, der kaum noch einen Steuerrechtler zum Lachen bringt!
d.h. nach der Heirat kann der Arbeitnehmer (wenn er mit dem
Selbständigen verheiratet ist) frei seine Steuerklasse 3, 4
oder 5 wählen, oder wäre dann nur die 4 möglich?
Beim Selbständigen bleibt hingegen steuerlich alles wie
bisher, abgesehen vom Splittingtarif wo der Grundfreibetrag
pro Ehepartner verdoppelt wird.
Naja, das ist das selbe, denn die Steuerklassenkombination 3/5 bildet auch nur die steuerlichen Vorteile des Splittingtarifes ab. Ggf. zahlt ja der Selbstständige Einkommensteuervorauszahlungen (alle 3 Monate), dann könnte er nach der Heirat diese ggf. nach unten anpassen lassen, wenn die Frau wirklich soooo wenig verdient. Einfach mal nach der Heirat die Urkunde, die letzte Betriebswirtschaftliche Auswertung und Einkommensnachweise der Frau nehmen, ab zum Amt (nach Anruf) und nachfragen ob was bei raus kommt (vorläufig). Spätestens nach der Einkommensteuerveranlagung ist es auf EUR&CT gerechnet egal ob man Einkünfte als Arbeitnehmer oder als Selbstständiger erzielte.
Mfg vom
showbee
[ESt] Hochzeitskosten = Werbungskosten/Betriebsaus
Hi !
überall hört man von Arbeitnehmern das diese die
Hochzeitskosten in der Steuererklärung geltend machen können.
Ich denke, was man überall hört/liest ist, dass die bisherige Steuerfreiheit von Zahlungen des Arbeitgebers an Arbeitnehmer auf Grund von Hochzeit aufgehoben wurde. Während der Arbeitgeber also seinem Arbeitnehmer bei dessen Hochzeit bisher € 300 (und ein paar zerwuetsche) steuerfrei zahlen durfte, ist ab dem Jahr 2006 eine solche Zahlung in vollem Umfang als steuerpflichtiger Arbeitslohn anzusehen.
Wie ist das bei Selbständigen in der Einkommenssteuererklärung,
gibt es dort eine Möglichkeit zum Eintragen der Kosten?
Aufwendungen für die eigene Hochzeit können von keinem (kleine Ausnahme zum Schmunzeln folgt) Steuerpflichtigen geltend gemacht werden. Dies sind so genannte „Kosten der privaten Lebensführung“. Als Aufwand dürfen grundsätzlich nur die Kosten geltend gemacht, die mit zugehörigen Einnahmen verbunden sind und langfristig auch zu Überschüssen/Gewinnen führen. Es gibt aus dieser Definition heraus also nur für diejenigen unter uns, die sich zum Zwecke des Gelderwerbs regelmäßig verheiraten die Möglichkeit, diese Aufwendungen geltend zu machen.
Ob regelmäßiges Heiraten zum Zwecke des Gelderwerbs dabei aus rechtlichen, sittlichen Gründen zulässig ist, spielt für die Besteuerung keine Rolle. Bin mir nur nicht sicher, ob es dann unter „EInkünfte aus Gewerbebetrieb“ oder „Sonstige Einkünfte“ fällt. Eine Antwort auf diese Frage dürfte aber durch die Ausgangsfrage auch nicht erwartet worden sein.
BARUL76
Auch wenn Mann viel Geld aufwendet, um um sein zukünftiges Frauchen zu werben, sind diese Aufwendungen keine Werbungskosten!
Die Aufwendungen für Fassadenrenovierung (Schönheitsoperation) der Angebeteten sind nur dann als außergewöhnliche Belastung absetzbar, wenn der Amtsarzt diese vor der Operation für notwendig erachtet hat.
Ist man des Ehegatten allerdings überdrüssig geworden, darf man die Aufwendungen, um ihn legal los zu werden (Rechtsanwalts- und Scheidungskosten), als außergewöhnliche Belastung i.S.v. § 33 EStG absetzen! Dieses Recht haben übrigens alle Verheirateten, egal ob selbstständig oder unter dem Pantoffel stehend!
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