mein Post betrifft die Lohnsteuererklärung einer Praktikantentätigkeit in England.
Nehmen wir an, ein Student absolviert ein Praktikum bei einer Zweigstelle einer deutschen Firma in England. Der Student ist dort nicht als Delegierter, sondern als „englischer“ Arbeiter eingestellt, d.h. es gibt explizit einen englischen Arbeitsvertrag, englische Abzüge usw.
Der Student ist für 4 1/2 Monate beschäftigt und verdient etwa 1700 britische Pfund brutto im Monat. D.h. das Bruttoeinkommen der gesamten Beschäftigung liegt etwa bei 7200 Pfund. Von diesem Bruttoeinkommen werden Income Tax und National Insurance abgezogen. Sonstige Sozialleistungen oder firmeninterne, absetzbare Posten werden nicht genutzt.
Wie ist diese Tätigkeit nun zu versteuern? Muss der Student eine Lohnsteuererklärung in England machen? Muss der Student eine deutsche Lohnsteuererklärung machen und die Einkünfte in England dort angeben? Die Steuern wurden ja bereits in England einbehalten, von wem bekommt sie der Student wieder? Und gibt es eine volle Lohnsteuerrückerstattung, d.h. wie hoch ist der Steuerfreibetrag?
wenn man in einem Teil des jahres deutsche Einkünfte hatte und in dem anderen Teil des Jahres ausländische Einkünfte, ist man sogar verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben.
Und da eine Steuererklärung immer für ein ganzes Kalenderjahr abzugeben ist, müssen auch die englischen Einkünfte angegeben werden.
Diese unterliegen aber nur dem Progressionsvorbehalt, da ja in GB schon Steuern einbehalten wurden.
Wieviel Steuern hier fällig werden oder ob man alle deutschen Steuern wiederbekommt, kann man nicht pauschal sagen, das geht nur genauem Zahlenmaterial.
Ob in GB auch eine Steuererklärung abgegeben werden muss, kann ich nicht sagen, mit englischem Steuerrecht kenne ich mich nicht aus.
[ESt] Pflicht zur Abgabe der Steuererklärung ?
Hi !
Wenn ausschließlich ausländische Einkünfte bezogen worden sind, kann auf eine Veranlagung in D verzichtet werden. Dies ergibt sich aus § 59 Nr. 2 EStDV.
Es kann aber möglicherweise dennoch sinnvoll sein, in D eine Steuererklärung abzugeben. Wenn aus irgendwelchen Gründen hier noch Kosten anerkannt werden können, dürfte dadurch ein Verlust entstehen. Dieser kann dann in den Folgejahren verbraucht werden.