[EÜR] Formular f.Selbständige,Bußgelder absetzbar?

Hallo,
auf dem Zentralfinanzamt liegen für 2005 hübsche blaue neue Formulare für die Selbständigen, das eine grob strukturierte Einnahmen-Überschussrechnung darstellt, Formular heisst „EÜR“. Da finde ich Posten wie „Bußgelder“. Meines Wissens nach, war sowas nie absatzfähig. Jedenfalls hatte ich da im Gegenteil negative Informationen. Ganz allgemein - werden jetzt Bußgelder als Gewinnminderung akzeptiert. Brauche dies Information für kein konkretes aktuelles Problem, nur allgemein nachgefragt.
Danke
Petra

Hallo Petra,

schön wär’s !

Für diesen Vordruck gibt es auch eine Anleitung:
http://www.bundesfinanzministerium.de/DE/Service/Dow…

Auf der Seite 5 solltest du mal die Erläuterung zu Zeile 43 lesen.

Gruß

Petz

Hallo Petra,

schön wär’s !

Für diesen Vordruck gibt es auch eine Anleitung:
http://www.bundesfinanzministerium.de/DE/Service/Dow…

Auf der Seite 5 solltest du mal die Erläuterung zu Zeile 43
lesen.

Danke, schon downgeloaded, alles klar. nur…, bei Straffälligkeit im Ausland, wenn die Bestrafung der deutschen Rechtssprechung widerspricht…so ähnlich gemeint, em, ob dieser Punkt Bußgelder nicht hätte ganz eingespart werden können in der Standardausführung der EÜR möchte ich da mal bemerken. WÜrde mich mal interessieren, aufgrund von welchen politischen, wirtschaftlichen Entwicklungen man diesem viell. nicht allzu häufigem Tatbestand meinte Rechnung tragen zu müssen.
Welche Einzelfälle soll das betreffen? Dieser Unterpunkt kann eher nicht dem Aspekt der Vereinfachung der deutschen Steuererklärungen dienlich sein.
Aber wirklich vielen Dank, das Du Dich damit schon befassst hattest! Da kommt man ja sonst nicht drauf.
Petra

Gruß

Petz

Grund Aufnahme Zeile Bußgelder in Formular EÜR
Hi !

Es gibt eine Gruppen von Aufwendungen, die entweder ganz oder zum Teil den Gewinn nicht mindern darf (§ 4 Abs. 5 EStG). Diese Beträge müssen gesondert von den übrigen Aufwendungen aufgezeichnet werden. In einer Buchführung werden diese Beträge über spezielle Konen gebucht, in der Anlage EÜR sind dafür spezielle Zeilen eingerichtet.
Einer dieser Posten in § 4 Abs. 5 EStG betrifft eben auch die Bußgelder. In der Anlage EÜR wird somit nur den gesetzlichen Anforderungen Rechnung getragen.

BARUL76

.

Hi !

Es gibt eine Gruppen von Aufwendungen, die entweder ganz oder
zum Teil den Gewinn nicht mindern darf (§ 4 Abs. 5 EStG).
Diese Beträge müssen gesondert von den übrigen Aufwendungen
aufgezeichnet werden. In einer Buchführung werden diese
Beträge über spezielle Konen gebucht, in der Anlage EÜR sind
dafür spezielle Zeilen eingerichtet.
Einer dieser Posten in § 4 Abs. 5 EStG betrifft eben auch die
Bußgelder. In der Anlage EÜR wird somit nur den gesetzlichen
Anforderungen Rechnung getragen.

genau jenes dachte ich mir :smile:

herzlichen Gruß Petra

BARUL76

.