Erstattung ausländischer Quellensteuer (Schweiz)

Hallo,

mal eine Frage zum Ablauf der Erstattung ausländischer Quellensteuer.

Angenommen, ein in Deutschland Steuerpflichtiger hat in D ein Wertpapierdepot und darin liegen auch Aktien von Schweizer Unternehmen. Diese schütten Dividende aus, von denen 35% Quellensteuer (CH) einbehalten wird. Die Bank teilt auf dem Gutschriftsbeleg mit, dass davon ein gewisser Betrag - 20% der Bruttodividende - auf Antrag erstattet werden kann.

Wie muss der Steuerpflichtige nun vorgehen?

Nach Internet-Recherche habe ich folgendes Vorgehen gefunden - wäre das korrekt?

  1. Formular für die Schweiz herunterladen von http://www.bzst.bund.de/003_menue_links/007_abzugste…

  2. Ausfüllen und mit Belegen ans Wohnsitzfinanzamt in D

  3. Von dort gibt’s eine Ausfertigung zurück, die muss an die Eidgenössische Steuerverwaltung in Bern geschickt werden.

  4. Der Betrag wird auf das Konto überwiesen.

Stimmt das so oder ist etwas spezielles zu beachten?

Vielen Dank für Tipps
und viele Grüße

Frank

Ergänzende Frage: Steuerpflicht auf die Erstattung
Hallo,

noch eine kurze ergänzende Frage:

Durch die Erstattung fließt dem Steuerpflichtigen ja ein höherer Betrag zu (im Beispiel CH eben zusätzliche 20% der Bruttodividenden).

Ist diese Erstattung dann in der ESt-Erklärung des Jahres, in dem die Erstattungszahlung zugeflossen ist, anzugeben?

Vielen Dank
und viele Grüße

Frank

Schweiz Quellensteuer Dividenden
Hallo,

du hast den Ablauf richtig beschrieben.

Viele Grüße
C.

Hallo,

noch eine kurze ergänzende Frage:

Durch die Erstattung fließt dem Steuerpflichtigen ja ein
höherer Betrag zu (im Beispiel CH eben zusätzliche 20% der
Bruttodividenden).

Ist diese Erstattung dann in der ESt-Erklärung des Jahres, in
dem die Erstattungszahlung zugeflossen ist, anzugeben?

nein, da gleich der Bruttobetrag anzusetzen ist.

Die Schweiz ist nur Quellenstaat. Ihr verbleibt 15% Quellensteuer.

Die gesamten Zinsen und Dividenden (brutto) sind im Wohnsitzstaat Deutschland zu erklären und zu versteuern. Die ausländische Quellensteuer ist nur auf die deutsche Steuer anrechenbar und zwar in der Höhe nach der Erstattung, also 15% (auch wenn das Erstattungsverfahren nicht durchgeführt wird).
Man kann zwar auf Antrag statt der Anrechnung die Quellensteuer wie Werbungskosten abziehen, aber das ist i.d.R. weniger günstig als die Anrechnung.

Viele Grüße
C.

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Danke!
Hallo Cirwalda,

vielen Dank für Deine Antworten!

Viele Grüße
Frank

Und Finnland?
Hallo Cirwalda,

danke für die Bestätigung!

Weisst Du, wie es für Finnland läuft (z.B. Nokia Dividenden)?

Habe hier keine Formulare finden können…

Ich vermute allerdings, dass hier eine Erstattung nicht möglich ist - habe im Hinterkopf die Zahl 15% Quellensteuer, die im Land verbleibt, alles darüber hinausgehende wäre erstattbar. Stimmt das?

Wenn also beispielsweise auf eine Bruttodividende von 660 Euro von der Bank 99 Euro finn. Quellensteuer einbehalten wurden, wären das ja genau die 15%.

Wäre es demanch so, dass zwar die Schweiz mehr einbehält und diese auf Antrag erstattet, Finnland aber offenbar nicht?

Danke
und viele Grüße

Frank

Gebühren prüfen! Dauer des Verfahrens
Moin,

als Ergänzung zu Cirwalda gebe ich noch folgenden Tip:

Manche Banken, die für ihre Kunden das Rückerstattungsverfahren anbieten, erheben teilweise erhebliche Gebühren, so dass unter dem Strich ausser Aufwand nichts bleibt. Sie begründen diese Gebühren sowohl unter Hinweis auf das eigene Preisverzeichnis als auch mit Hinweis auf die eingeschalteten ausländischen (Lager)stellen, die ihrerseits (happige) Gebühren in Rechnung stellen (z. B. Frankreich)!

Ergo kann eine Nachfrage nach der Gebührenhöhe nicht schaden.

Zur Dauer: Die Rückerstattung kann dauern: In Italien sogar Jahre, da pro Kalenderjahr nur ein fester Betrag zur Rückerstattung zur Verfügung steht. Die Höhe der Rückerstattungsanträge liegt meistens darüber…

Gruß vom Wolf

Hallo Wolf,

vielen Dank für die Info!

Wenn dabei im Ausland Gebühren berechnet werden - entstehen diese dann auch, wenn der Steuerpflichtige die Erstattung selbst beantragt (wie im Ursprungsartikel beschrieben)?

Viele Grüße
Frank

Moin,

vielen Dank für die Info!

Wenn dabei im Ausland Gebühren berechnet werden - entstehen
diese dann auch, wenn der Steuerpflichtige die Erstattung
selbst beantragt (wie im Ursprungsartikel beschrieben)?

weiss ich leider nicht…

Gruß vom Wolf

Leitfaden zur Besteuerung ausländischer Einkünfte
Hallo Frank,

Weisst Du, wie es für Finnland läuft (z.B. Nokia Dividenden)

Habe hier keine Formulare finden können…

Ich vermute allerdings, dass hier eine Erstattung nicht
möglich ist - habe im Hinterkopf die Zahl 15% Quellensteuer,
die im Land verbleibt, alles darüber hinausgehende wäre
erstattbar. Stimmt das?

Wenn also beispielsweise auf eine Bruttodividende von 660 Euro
von der Bank 99 Euro finn. Quellensteuer einbehalten wurden,
wären das ja genau die 15%.

Wäre es demanch so, dass zwar die Schweiz mehr einbehält und
diese auf Antrag erstattet, Finnland aber offenbar nicht?

zum finischen Steuerrecht kann ich dir nicht weiterhelfen, aber wenn Finnland nur 15% einbehält, entspricht das dem ihm als Quellensteuerland zustehenden Betrag. Eine weitere Erstattung ist nicht möglich.
zum Doppelbesteuerungsabkommen Finnland
[http://www.bundesfinanzministerium.de/cln_02/nn_3790…](http://www.bundesfinanzministerium.de/cln_02/nn_3790/DE/Steuern/Veroeffentlichungen zu Steuerarten/Internationales__Steuerrecht/DBA/021.html)
brauchst du aber nicht wirklich, da es eine viel bessere Arbeitshilfe der Finanzverwaltung gibt:

http://www.lfst.bayern.de/default.asp?url=http://www…
dort
„Leitfaden zur Besteuerung ausländischer Einkünfte von unbeschränkt steuerpflichtigen natürlichen Personen“ der OFDen München und Nürnberg, Stand: Juli 2004
Anlage 2 listet alle Länder auf und dort sind Dividenden Finnland mit 15% angegeben.

Es ist also nichts zu veranlassen.

Noch eine Linkliste zu Finnland
http://www.forum-steuern.de/index1.htm

Viele Grüße
C.

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Hallo Frank

Deine Vorgehensweise ist korrekt. Der Link ist das jedoch nicht.

Du musst bei „Kapitalertragssteuer“ das Vorgehen und die Formulare
suchen.

Gruss
Heinz

Kapitalertragsteuer oder Quellensteuer?
Hallo Heinz,

danke für Deinen Hinweis!

Du musst bei „Kapitalertragssteuer“ das Vorgehen und die
Formulare suchen.

Aber ist das nicht dafür gedacht, wenn jemand im Ausland sich die in Deutschland angefallene Steuer erstatten lassen möchte?

In dem von mir genannten (hypothetischen…) Fall möchte ja ein in Deutschland ansässiger sich die in der Schweiz angefallene Quellensteuer erstatten lassen. Ich dachte, das wären die richtigen Formulare?

Viele Grüße
Frank

Hallo Cirwalda,

vielen Dank für die Tipps und Links!

Viele Grüße
Frank

Hallo,

Du musst bei „Kapitalertragssteuer“ das Vorgehen und die
Formulare suchen.

Aber ist das nicht dafür gedacht, wenn jemand im Ausland sich
die in Deutschland angefallene Steuer erstatten lassen möchte?

Die im zweiten Link enthaltenen Formulare dienen der Erstattung von deutscher Steuer. Für die Erstattung von schweizer Steuern ist nur der von dir gepostete Link richtig.

Viele Grüße
C.

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Hallo Cirwalda,

danke für die Klärung!

Viele Grüße
Frank