wie würde es sich bei folgendem Sachverhalt verhalten:
Man nehme einen Online-Shop mit Preisen, so auf Anhieb wäre nicht zu sehen, ob Brutto- oder Nettopreise.
es können Privatleute und Gewerbetreibende dort kaufen.
In den AGB würde stehen:
Es gilt der Listenpreis,
inkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer für Privatkunden,
zzgl. d. gesetzlichen Mehrwertsteuer für Gewerbetreibende,
als vereinbart
Der Listenpreis ist wohl der Preis, der bei dem jeweiligen Produkt steht?
Mein Verständnis, das hoffentlich falsch ist, ist:
wenn man privat bestellt, sind die 16% drin, wenn man als Gewerbetreibender bestellt, kommen die 16% drauf?
Wäre das nicht doppelt … irgendwie… die Steuer für Gewerbetreibende?
Oder haben die Privatbesteller die Vergünstigung, keine MwSt zu zahlen?
Ich dachte, es gibt nur ein "entweder inkl. (brutto) oder excl. (netto)?
Ich würd mich freuen, wenn mir jemand was zu diesem Sachverhalt sagen könnte.
In den AGB würde stehen:
Es gilt der Listenpreis,
inkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer für Privatkunden,
zzgl. d. gesetzlichen Mehrwertsteuer für Gewerbetreibende,
als vereinbart
Hallo,
das ist bestimmt nicht gewollt, das ist nur doppeltdumm und zeigt, dass der Shopbetreiber leider keinerlei Ahnung von Kalkulation hat und zudem mangels Intransparenz keine Kunden finden wird.
Das versteh ich nicht, ok, ich glaub ich hab es nicht so mit dem Steuerrecht, obwohl grad im Unterricht gehabt Soo viele Fälle, auch meine Fragen, aber _diese_ war nicht dabei . Leider seh ich den Dozent zwei Wochen nicht, sonst hätt ich ihn auch gefragt.
Der Shopbetreiber könnte das halten wie er will? Mal so und mal so? Je nach dem wie es ihm grad in den Kram passt? Dat geht nicht in meinen Kopp rein… Ich dacht, es wäre ALLES irgendwo geregelt in dem Bereich.
Wenn man ihn - hypothetisch - fragen würde, wie das denn nun sei, ich interessier mich privat und ne Bekannte für ihr Unternehmen für seine Produkte… wäre diese Antwort doch eigentlich bindend?
Der Betreiber geht wohl davon aus, dass ein Unternehmer auch vorsteuerabzugsberechtigt ist. Wenn er weiters davon ausgeht, dass JEDER Kunde am Ende mit dem gleichen Betrag belastet sein soll, dann ist
bei Privatkunden der Listenpreis = Brutto
bei Gewerbekunden der Listenpreis = Netto.
Denn die USt, die er bei Gewerbekunden oben aufschlägt, können sich diese als Vorsteuer wieder vom Finanzamt holen. Dies soll folgendes Beispiel verdeutlichen. Listenpreis sei € 100
während ein Privatkunde also mit € 100 zur Kasse gebeten wird, muss ein Gewergekunde € 116 (100 + 16 USt) zahlen. Die € 16 holt er sich vom FA zurück und ist somit am Ende auch mit € 100,00 belastet.
Welche Gründe für ein solches Prozedere sprechen, sind für mich nicht ganz nachvollziehbar. Wenn es aber denn so ist, dürfte es auch rechtlich i.O. gehen.
Vielleicht denkt dieser Unternehmer, er hätte in beiden Fällen je 100 € in der Tasche, weil er meint, er müsst nur die Umsatzsteuer abführen, die er ausweist.
Leider ist das nicht so. Oder aber der Unternehmer denkt wirklich nur daran, dass vorsteuerberechtigte Unternehmer und Privatleute gleichgestellt werden sollten… wer weiß…
zudem wäre es ggf. eine Ordnungswidrigkeit (Preisangabeverordnung), wenn der shop so undurchsichtig gestaltet ist, dass der Verbraucher den Preis nicht korrekt erkennen kann.