unter welchen Voraussetzungen kann man Schulgeld steuerlich absetzen?
Beispiel:
ISF was initiated by the City of Frankfurt, the State of Hesse, the Frankfurt Chamber of Commerce and the international business community in the Rhein-Main-Region. International corporations and parents are our partners.
The initiators’ group chose unique organisational and financial models for the school - a GmbH & Co. KG (limited shareholders company) that is a usual German legal corporation. There are tax advantages in these unique models for both joining companies and parents. Here is a list of international corporations which are ISF shareholders
unter welchen Voraussetzungen kann man Schulgeld steuerlich
absetzen?
Schulgeld ist nur absetzbar, wenn es sich um eine staatlich genehmigte oder nach Landesrecht erlaubte Ersatzschule oder eine als allgemeinbildende Ergänzungsschule nach Landesrecht förmlich anerkannte Schule handelt (H 104 Einkommensteuer-Handbuch).
Im Zweifelsfall kann man beim Kultusministerium des Bundeslandes erfahren, ob es sich um eine anerkannte Schule im obigen Sinne handelt.
Grundsätzlich kommt der Abzug von Schulgeld an 3 Stellen im Ermittlungsschema der Einkünfte in Frage. Da hier noch Informationen für eine abschließende Beurteilung fehlten, möchte ich noch mal kurz erklären und dann nachhaken.
Abzug als Werbungskosten bei einer Einkunftsart. Wird die Schule im Rahmen einer Ausbildung (gegen Vergütung) aufgesucht, und werden die Zahlungen vom Steuerpflichtigen selbst getragen, sind in voller Höhe Werbungskosten anzunehmen.
Sonderausgaben: Aufwendungen für die eigene Berufsausbildung. Erfolgt die Ausbildung ohne gesonderte Vergütung, so sind die (selbst getragenen) Aufwendungen, zu denen auch das Schulgeld zählt, pro Jahr mit max. € 4.000 als Sonderausgaben abzugsfähig.
Sonderausgaben: Aufwendungen Schulgeld für ein Kind. Wenn die Eltern das Schulgeld für ihr Kind zahlen, können sie, wenn es sich um eine anerkannte/genehmigte Ersatzschule handelt, 30% des Schulgeldes als Sonderausgaben zum Abzug bringen.
Die obigen Darstellungen beziehen sich zum Teil auf die Rechtslage 2005 zum Teil auf 2006. Habe jetzt nicht erneut geprüft, aber meines Erachtens sollte die Nummer 3 ab 2006 sogar gestrichen sein. Näheres, wenn die Fragen beantwortet wurden.
Fragen:
wer zahlt das Schulgeld
wird die Ausbildung entgeltlich oder unentgeltlich absolviert
handelt es sich um eine Erstausbildung oder um Weiterbildung im ausgeübten Beruf
für welche Jahre soll die Frage beantwortet werden
M. E. handelt es sich um die http://www.isf-net.de Internationale Schule Frankfurt am Main.
Es kann hier wohl nur um den Sonderausgabenabzug bei den Eltern sich handelt. § 10 EStG.
Die ISF ist eine staatl. anerkannte Ersatzschule, hauptsächlich für angehörige ausl. Nationen gedacht. Soweit ich weiß ist das so eine Art Eliteschule wo man pro Kind ca. 12.000 € im Jahr zahlen muss.
Insoweit denke ich nicht, dass diese Schule im Katalog genannt ist. Letzeren habe ich leider nicht zur Hand.
Wenn jedoch ein Abzug möglich ist, dann erhalten die Eltern auch eine entspr. Bescheinigung der Schule über die Zahlungen (ohne Unterkunft- und Verpflegungskosten)