Hallo zusammen,
wie schaut es steuertechnisch aus wenn ein AN mit seinem Chef vereinbart hat, dass der Resturlaub der Vorjahre als „einmalige Sonderzahlung“ abgegolten wird?
Gelten hier bestimmte Steuerregeln bzw. -sätze?
Wie hoch sind diese?
Der AN wäre in Steuerklasse I.
Danke für Eure Informationen
Stefan
PS: Ein Abfeiern dieser Tage ist nicht möglich zumal ja noch der normale „neue“ Jahresurlaub da ist. Aber der AG gesteht dem AN auch zu, dass er den Urlaub in einem vernünftigen Umfang in den Vorjahren nie nehmen konnte; deswegen liess er ihn auch nicht verfallen.
Nicht ganz so einfach
Hi!
Gelten hier bestimmte Steuerregeln bzw. -sätze?
Nein!
Wie hoch sind diese?
Es wird das fiktive Jahreseinkommen des Mitarbeiters genommen und an der Steuertabelle abgelesen. Also im Klartext:
Bisher in diesem Jahr gezahltes Einkommen dividiert durch die abgerechneten Monate multipliziert mit 12.
Diese Jahressumme wird dann in der Steuertabelle abgelesen.
Dann nimmst Du diese Summe, addierst den Einmalbezug drauf und liest noch einmal ab.
Die Differenz ist das, was an Steuern für den Einmalbezug anfällt.
Bei den Sozialversicherungsbeiträgen gelten die normalen Sätze. Aber Vorsicht: NUR bis zur jeweiligen Beitragsbemessungsgrenze (die dann anteilig auf die Monate runtergerechnet wird).
Ich hoffe, das war halbwegs verständlich erklärt!
LG
Guido
Danke, das hat sehr weitergeholfen! (owT)
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