[USt] Rückforderung Einfuhrumsatzsteuer
Von: (abgemeldet) , Frage gestellt am So, 19. Feb 2006
Hallo zusammen,
folgendes Problem:
Eine Firma hat im Jahr 2003 Waren im nicht europäischen Ausland für etwa 300000 Euro gekauft. Hierauf mussten natürlich EU-St entrichtet werden. Diese wurden dann mit der nächsten USTVA geltend gemacht und auch anstandslos vom Finanzamt erstattet.
Die Waren verkaufte das unternehmen zu 70% ins Ausland (innergemeinschaftlich und aussergemeinschaftlich), folglich wurde hier auch keine MwSt. berechnet, sondern steuerfrei geliefert.
Der Lieferant, der auch gleichsam Gesellschafter dieser Firma war, trieb seine Forderungen von 300000 Euro gegenüber der deutschen GmbH nicht ein. Das deutsche Unternehmen zahlte demnach nur kleine Teilbeträge.
Anfang 2004 meldete die Gesellschaft Insolvenz an.
Von den gekauften Waren waren nur noch etwa 20000 Euro auf Bestand.
Jetzt fordert das Finanzamt die VSt, bzw EU-St zurück, da die 'UST-Festsetzung 2003 im Wesentlichen auf der Feststellung beruht, das die GmbH die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen nicht getilgt hat und somit der bereits vorgenommen Vorsteuerabzug gem. §17 USTG zu berichtigen ist.'
Sinn des ganzen ist mir im Prinzip verständlich. Man will hier Betrug vorbeugen, so daß niemand fiktiv Ware bestellen kann und sich an der ausgezahlten EU-St bereichert. Doch wurde in diesem Fall die Ware ja verkauft, halt nur Steuerfrei. Was spielt es da für eine Rolle ob die Verbindlichkeiten getilgt sind oder nicht?!
Vielen Dank für Ihre Tipps, Meinungen oder Hilfe...
Gruß
folgendes Problem:
Eine Firma hat im Jahr 2003 Waren im nicht europäischen Ausland für etwa 300000 Euro gekauft. Hierauf mussten natürlich EU-St entrichtet werden. Diese wurden dann mit der nächsten USTVA geltend gemacht und auch anstandslos vom Finanzamt erstattet.
Die Waren verkaufte das unternehmen zu 70% ins Ausland (innergemeinschaftlich und aussergemeinschaftlich), folglich wurde hier auch keine MwSt. berechnet, sondern steuerfrei geliefert.
Der Lieferant, der auch gleichsam Gesellschafter dieser Firma war, trieb seine Forderungen von 300000 Euro gegenüber der deutschen GmbH nicht ein. Das deutsche Unternehmen zahlte demnach nur kleine Teilbeträge.
Anfang 2004 meldete die Gesellschaft Insolvenz an.
Von den gekauften Waren waren nur noch etwa 20000 Euro auf Bestand.
Jetzt fordert das Finanzamt die VSt, bzw EU-St zurück, da die 'UST-Festsetzung 2003 im Wesentlichen auf der Feststellung beruht, das die GmbH die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen nicht getilgt hat und somit der bereits vorgenommen Vorsteuerabzug gem. §17 USTG zu berichtigen ist.'
Sinn des ganzen ist mir im Prinzip verständlich. Man will hier Betrug vorbeugen, so daß niemand fiktiv Ware bestellen kann und sich an der ausgezahlten EU-St bereichert. Doch wurde in diesem Fall die Ware ja verkauft, halt nur Steuerfrei. Was spielt es da für eine Rolle ob die Verbindlichkeiten getilgt sind oder nicht?!
Vielen Dank für Ihre Tipps, Meinungen oder Hilfe...
Gruß
