heute mal was zum thema umsatzsteuer.
nehmen wir an, eine gmbh kauft ein fahrzeug nach ablauf des leasingvertrags von der leasingfirma. die rechnung lautete inkl. der 16% Mwst. jetzt verkauft die gmbh ein paar wochen später dasselbe KfZ an eine privatperson. wie schaut es dann mit der Um`St aus. muss die ausgewiesen werden oder ist das dann aufgrund der neuerungen durch die differnzbesteuerung nicht mehr notwendig resp. möglich?
oder eben gerade deswegen notwendig, da das KfZ dann privat genutzt wird und der verkäufer kein gebrauchtwagenhändler ist?!
na, da happert es noch an der Grundsystematik des USt-Rechtes:
Die Umsatzsteuerbarkeit bzw. Umsatzsteuerpflicht hängt i.d.R. nicht vom Leistungsempfänger ab.
Differenzbesteuerung hat man nur, wenn man Wiederverkäufer.
Jetzt dürfte die Frage leicht beantwortbar sein, oder? Die GmbH ist hier sicherlich kein Wiederverkäufer von Kfz sondern normaler Unternehmer. Differenzbesteuerung fällt aus. Insoweit prüft man eiskalt § 1 UStG durch. Lieferung eines Unternehmers im Rahmen seines Unternehmens im Inland gegen Entgelt. Keine Steuerbefreiung (§ 4 UStG) ergo entfalllen gem. § 12 I auf die Bemessungsgrundlage 16% Umsatzsteuer.