[ESt] Ab wann gilt Änderung Pendlerpauschale(21km)

Die Pendlerpauschale von 30 Cent für jeden Kilometer und Arbeitstag soll nur noch beginnend ab dem 21. Entfernungskilometer gewährt werden.

Gilt das schon ab 2006 oder erst ab 2007?

Gruß JoKu

Hi,

ab 2006 schon :frowning:

http://www.beamte4u.de/pendlerpauschale.html

gilt auch für Angestellte :smile:

Gruß

petz

erst ab 2007 - oder sogar 2008 ? ne, glaub 2007 - auf keinen fall ab 2006…

nebenbei finde ich diese kürzung schwachsinnig - wer zu fuss zur arbeit gehen kann, hat die gleiche steuerliche entlastung wie jemand, der 20km mit dem auto fahren muss

warum wurde nicht einfach der AN-pauschbetrag halbiert oder sogar abgeschafft

mit steuergerechtigkeit hat die neuregelung der pendlerpauschale m.e. nix zu tun

und wie das problem mit den bahnfahrern gelöst werden soll, steht auch noch in den sternen

gruß vom inder, der das mal loswerden musste

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hi petz,

dann liegen die jungs von haufe falsch…

http://www.steuer-office.de/SID112.drh5xEQAJd0/newsD…&

gruß inder, der dann mal schnell seinen freibetrag auf der karte ändern sollte…

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Sch…, war wohl zu früh :frowning:

man sollte doch lieber den hoheitlichen Seiten vertrauen:
http://www.bundesfinanzministerium.de/lang_de/DE/Ser…

Servus Inder,

und wie das problem mit den bahnfahrern gelöst werden soll,
steht auch noch in den sternen

das ist schon gelöst: Man stellt ihnen zu einem großen Teil mit Steuermitteln finanzierte Verkehrsmittel zur Verfügung, die abgesehen von Fernverkehrszügen fast nichts kosten. Für das, was eine Zeitkarte im angesprochenen Entfernungsbereich kostet, auch noch einen WK-Abzug zu gewähren, wär dann doch n büschen viel. Könnte allenfalls politisch erwünscht sein, wenns drum geht, in die ohnehin von der öffentlichen Hand bezahlten High-Tec-Heulsusen auf der S-Bahn noch ein paar Sardinen mehr reinzukriegen; aber aus der Perspektive der Steuergerechtigkeit gibts keinen Anlass für einen besonderen WK-Ansatz von Zeitkarten bei kleinen Entfernungen.

Schöne Grüße

MM
der wenn er mag für 60 Euronen im Monat täglich von Kaiserslautern nach Würzburg und zurück fahren kann.

aber aus der Perspektive der

Steuergerechtigkeit gibts keinen Anlass für einen besonderen
WK-Ansatz von Zeitkarten bei kleinen Entfernungen.

servus MM,

ich meinte auch eher die problematik, wenn jemand z.b. 100 km einfach mit der bahn fährt - dann wären ja die ersten 20 nicht ansetzbar - und 21-100 schon - dann dürften ja folgerichtig nur 4/5 der aufwendungen als WK geltend sein - man wird sehen…

gruß inder

Danke für die Info!!

gibt es schon amtliche Informationen darüber,
was bereits definitiv für die Zeit ab dem 1.1.2007 beschlossen ist?

Gruß JoKu

Sch…, war wohl zu früh :frowning:

man sollte doch lieber den hoheitlichen Seiten vertrauen:
http://www.bundesfinanzministerium.de/lang_de/DE/Ser…

Oh und ich habe mich hier http://www.finanztip.de/recht/steuerrecht/steueraend…
informiert?? Vera

Danke für die Antworten!

Gruß JoKu