[AO] Einspruchsfrist gegen einen Steuerbescheid

Gegen einen Steuerbescheid wurde Einspruch nach der vierwöchigen Einspruchsfrist eingelegt, da der Steuerpflichtige erst danach Kenntniß von einem Urteil des Finanzgerichtes Köln (Bescheid vom 21.11.05/Urteil vom 28.11.05) erhielt, daß die Rechtmäßigkeit des Bescheides insgesamt in Frage stellt.
Frage 1: Muß der Steuerpflichtige sofort selbst alle aktuellen Urteile der Finanzgerichte durchforsten oder hat man einen Anspruch auf Rechtssicherheit in Bezug auf einem Steuerbescheid?
Frage 2: Muß das Finanzamt den zu spät eingelegten Wiederspruch akzeptieren wenn der Steuerbescheid unrechtmäßig ist (Rechtssicherheit!)?

Gegen einen Steuerbescheid wurde Einspruch nach der
vierwöchigen Einspruchsfrist eingelegt, da der
Steuerpflichtige erst danach Kenntniß von einem Urteil des
Finanzgerichtes Köln (Bescheid vom 21.11.05/Urteil vom
28.11.05) erhielt, daß die Rechtmäßigkeit des Bescheides
insgesamt in Frage stellt.
Frage 1: Muß der Steuerpflichtige sofort selbst alle aktuellen
Urteile der Finanzgerichte durchforsten oder hat man einen
Anspruch auf Rechtssicherheit in Bezug auf einem
Steuerbescheid?

ja

Frage 2: Muß das Finanzamt den zu spät eingelegten
Wiederspruch akzeptieren wenn der Steuerbescheid unrechtmäßig
ist (Rechtssicherheit!)?

nein

Kleiner Tipp: eine vierwöchige Frist gibt es nicht, 1 Monat ist was anderes als vier Wochen.

Jetzt würde mich trotzdem mal interessieren um was es eigentlich geht, anscheinend soll das verheimlicht werden?