[ESt] Anlage FW für Kauf (2005) ETW abgeben?

In 2005 wurde eine Eigentumswhg. gekauft und bezogen und die Eigenheimzulage wurde bereits bewilligt. Wie kann diese Wohnung in der Steuererklärung 2005 in der Anlage FW angegeben werden?

Durch die EHZ ist kein weiterer Abzug wie früher als Sonderausgaben möglich. Die Anlage FW diente bis ca 1999 nur noch einer Vorkostenpauschale. Für den Fall hat die FW keine Bedeutung und wird nicht ausgefüllt.

Durch die EHZ ist kein weiterer Abzug wie früher als
Sonderausgaben möglich. Die Anlage FW diente bis ca 1999 nur
noch einer Vorkostenpauschale. Für Sie hat die FW keine
Bedeutung und wird nicht ausgefüllt.

kleine Korrektur:
§ 10e gab es bis 1996 für 8 Jahre, also bis 2003.

§ 34f kann im Einzelfall sogar noch weitere 2 Jahre vorgetragen werden, so dass die Anlage FW noch bis 2005 vorkommen kann.

Spielt aber natürlich für diesen Fall keine Rolle.

@ petz

Mir ging es eigentlich um § 10 i EStG. Dieser ist lt. § 52 (29) EStG letztmalig anzuwenden, wenn Herstellung vor 1.1.99 begonnen hat.