Hallo,
kann mir jemand sagen, warum auf Porto/Briefmarken keine Steuern erhoben werden??
Danke
Andreas
Hallo,
kann mir jemand sagen, warum auf Porto/Briefmarken keine Steuern erhoben werden??
Danke
Andreas
Hallo Andreas,
die Post war mal ein staatliches Unternehmen,daher war sie von der Umsatzsteuer befreit. Die Briefmarken werden vom Finanzministerium gedruckt und verausgabt. Daher immer steuerfrei. Das kann sich eventuell ändern wenn duie Post für Ihre leistungen Entgelte mit Umsatzsteuer erheben muss.
Bisher ist die Leistung der Post eine Monopoleistung und steuerbefreit da gessellschaftlich notwendig.
Im Umsatzsteuergesetz nachzulesen unter Steuerbefreiungen.
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Hallo Andreas,
die Antwort von Fabian ist zwar nicht grundverkehrt, aber hier nicht zutreffend.
Gemäß § 4 Nr. 8 i) sind die Umsätze der im Inland gültigen amtlichen Wertzeichen zum aufgedruckten Wert steuerfrei.
Das heißt, nicht nur die Post darf z.B. Briefmarken umsatzsteuerfrei verkaufen, sondern auch der Kiosk an der Ecke.
Wichtig ist nur: Der Verkauf hat zum aufgedruckten Wert zu erfolgen.
Gemäß § 4 Nr. 11 b) sind die unmittelbar dem Postwesen dienenden Umsätze der Deutschen Post AG steuerfrei.
Dies hat nichts mit ehemaligem Staatsunternehmen zu tun, sondern mit der 6. EG-Richtlinie. Darin heißt es im Art 13 Abschn A Satz 1a, daß Postdienstleistungen in den Mitgliedstaaten von der Umsatzsteuer freizustellen sind.
MfG
Undine
Und wie sieht das bei den eigenen Rechnungen aus?
Wenn ich etwas versende und z.B. 3,00 DM Porto dafür berechne, sind diese Portokosten dann MWSt-pflichtig - wie die eigentliche Leistung - oder frei?
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Gemäß § 4 Nr. 8 i) sind die Umsätze der im Inland gültigen
amtlichen Wertzeichen zum aufgedruckten Wert steuerfrei.
Das heißt, nicht nur die Post darf z.B. Briefmarken
umsatzsteuerfrei verkaufen, sondern auch der Kiosk an der
Ecke.
Wichtig ist nur: Der Verkauf hat zum aufgedruckten Wert zu
erfolgen.Gemäß § 4 Nr. 11 b) sind die unmittelbar dem Postwesen
dienenden Umsätze der Deutschen Post AG steuerfrei.
Dies hat nichts mit ehemaligem Staatsunternehmen zu tun,
sondern mit der 6. EG-Richtlinie. Darin heißt es im Art 13
Abschn A Satz 1a, daß Postdienstleistungen in den
Mitgliedstaaten von der Umsatzsteuer freizustellen sind.
Und wie sieht das bei den eigenen Rechnungen aus?
Wenn ich etwas versende und z.B. 3,00 DM Porto dafür berechne,
sind diese Portokosten dann MWSt-pflichtig - wie die
eigentliche Leistung - oder frei?
… das kommt darauf an!
Ich gehe mal davon aus, daß Deine Hauptleistung hier nicht im Verkauf von Wertzeichen besteht und Du nicht die deutsche Post AG bist… dann trifft o.g. nicht für Dich zu.
Nun gilt es Festzustellen, ob der Versand eine Nebenleistung zur Hauptleistung darstellt… dann ist der Portoersatz steuerlich so zu behandeln wie die Hauptleistung (Nebenleistungen teilen das Schicksal der Hauptleistung).
Ist der Versand aber extra (weil einmalig nur für diesen Kunden) und gegen „nur“ Auslagenersatz (exaktes Porto) vereinbart, dann könnte uU ein durchlaufender Posten (oder Schadenersatz)vorliegen, der nicht steuerbar wäre.
Im allgemeinen aber unterliegen die (vor allem pauschalen) Rechnungsposten für den Versand dem Steuersatz der Hauptleistung.
MfG
Undine