Ich bin Übersetzer und benötige ein Arbeitszimmer.
Ich fange erst dieses Jahr meine Tätigkeit an. Daher habe ich keine regelmäßigen Einkünfte.
Ich kann mir also nur eine kleine 2-Zimmer-Wohnung leisten. Kann ich von den 40 qm Wohnung ein Zimmer als Arbeitszimmer bei der Steuer absetzten?
Mein Freund hat mir eine große 115 qm Wohnung zur Miete angeboten und meint wenn ich da ein 25 qm Arbeitszimmer absetze, würde es sich eher für mich lohnen. Die Miete wäre etwas teurer aber das Finanzamt zahlt über das Absetzen des Arbeitszimmers einen Teil der Miete mit.
Was soll ich tun?
Danke für die Antwort.
Hallo Fabian,
als „Grundbedarf“ wird vom Finanzamt immer 1 Wohnzimmer, 1 Schlafzimmer und pro Kind ein Kinderzimmer vorausgesetzt.
Erst ein Zimmer, was sozusagen „übrig“ ist, wird als Arbeitszimmer akzeptiert.
Peter
Hallo Fabian,
ich habe mal unter dem folgenden Link versucht alles erdenkliche zum Thema Arbeitszimmer zusammenzutragen:
http://www.steuerberater-haberecht.de/Arbeitszimmer/…
Ich hoffe, es ist einigermaßen verständlich.
MfG
Undine
Das Finanzamt zahlt dir nur indirekt einen Teil der Miete mit, weil Du die anteilige Miete von Deinem Einkünften absetzen kannst. Dazu mußst Du allerdings erst einmal Einkünfte haben.
Da Du, wie du selber sagst, die erste Zeit keine regelmäßigen Einkünfte hast, gibt es auch nichts abzusetzen.
Hallo tom,
Da Du, wie du selber sagst, die erste Zeit keine regelmäßigen
Einkünfte hast, gibt es auch nichts abzusetzen.
Verluste aus einzelnen Einkunftsarten können mit Einkünften der anderen Einkunftsarten (beschränkt) verrechnet werden.
Darüberhinaus können sie 1 Jahr zurück und (z.Z. noch) beliebig weit in zukünftige Kalenderjahre vorgetragen werden…
irgendwann wird er es ja zu positiven Einkünften bringen.
MfG
Undine