die eigenen Aufwendungen für medizinische Maßnahmen steigen ja seit Jahren ins Unaufhaltsame, und ein Ende ist auch nicht abzusehen. Nun kann man ja Krankheitskosten (Kur, Zahnersatz, Rezeptgebühren etc.) als außergewöhnliche Belastung von der Einkommensteuer absetzen, allerdings unter Berücksichtigung einer sogenannten Zumutbarkeitsgrenze.
Dazu nun meine Frage: Wie hoch ist diese Grenze? Mir wurden schon zwischen 1 und 5 Prozent des Bruttoeinkommens alle Zahlen genannt. Weiß es jemand genau?
bearbeitet, so dass die Antwort FAQ:1129 entspricht
hi
abzusehen. Nun kann man ja Krankheitskosten (Kur, Zahnersatz,
Rezeptgebühren etc.) als außergewöhnliche Belastung von der
Einkommensteuer absetzen, allerdings unter Berücksichtigung
einer sogenannten Zumutbarkeitsgrenze.
das kommt darauf an wie viel man verdient
Weiß es jemand genau?
ja das Einkommensteuergesetz weiss es ganz genau ;o)
Danke vielmals…
…das ist ja wirklich mal eine klare Antwort. Wenn auch keine schöne für mich, denn dieses Thema kann ich damit wohl abhaken. Mir immer wieder unverständlich, dass einerseits prozentual vorgegangen wird, womit dem unterschiedlichen Belastungspotenzial verschiedener Einkommensgruppen ja bereits Rechnung getragen ist, und dann auch noch progressiv. Aber ach…