Folgende Situation: Bei einem Ehepaar stirbt ein Ehegatte. Die Hälfte des Hauses, die dem gestorbenen Teil gehörte, ging zu 1/2 an den Überlebenden, zu je 1/4 an die beiden Kinder.
Jetzt (nach 18 Jahren) wird das Haus verkauft - ca. 600 TDM. Der überlebende Teil erhält 3/4 des Erlöses, die Kinder jeweils ein 8-tel.
Folgende Situation: Bei einem Ehepaar stirbt ein Ehegatte. Die
Hälfte des Hauses, die dem gestorbenen Teil gehörte, ging zu
1/2 an den Überlebenden, zu je 1/4 an die beiden Kinder.
Jetzt (nach 18 Jahren) wird das Haus verkauft - ca. 600 TDM.
Der überlebende Teil erhält 3/4 des Erlöses, die Kinder
jeweils ein 8-tel.
Wie sieht das steuerlich aus?
Also da ja jeder nur das Geld für seinen Teil erhalten hat, findet steuerlich garnix statt:
die Erbschaft wurde vor 18 Jahren versteuert
Verkauf nach mehr als 18 Jahren (Fußstapfentheorie), also kein Veräußerungsgewinn zu versteuern
Verbleibensfrist für Denkmale, Kulturgüter o.ä. ist abgelaufen (10 Jahre)
jeder hat nur „sein Geld“ bekommen
Mir fällt hier kein steuerpflichtiger Tatbestand ein, sofern es sich nicht um Betriebsvermögen handelt.