wie sieht das aus, wenn ein Pärchen mitten im Jahr heiratet. Wie wird dann im folgendem Jahr die Steuererklärung gemacht. Müssen dann 3 ERklärungen gemacht werden? Also ich meine eine für jeden Partner bis zu Hochzeit und nach der Hochzeit dann die gemeinsame Veranlagung?
Nach der Hochezti wird ja auch die Steuerklasse geändert.
wie sieht das aus, wenn ein Pärchen mitten im Jahr heiratet.
Wie wird dann im folgendem Jahr die Steuererklärung gemacht.
Man kann eine gemeinsame Erklärung abgeben (Zusammenveranlagung). Wenn man auf getrennter Veranlagung besteht, muß jeder Ehepartner eine Steuererklärung für sich abgeben, wie vor der Hochzeit.
Also man lese den § 24b (2) EStG. Das heißt, jemand der die Voraussetzungen des § 26 (1) EStG erfüllt ist nicht alleinstehend, dabei ist völlig unbeachtlich, ob er von der Zusammenveranlagung gebrauch macht, allein das Vorliegen der Voraussetzungen reicht aus.
Wem das nicht genügt, der lese das Anwendungsschreiben vom 29.10.2004 BStBl. unbekannt IV C 4 S 2281 515/04.
Dort unter II. Nr. 2
Fazit: sobald im Jahr eine Ehe geschlossen wird und die Voraussetzungen vorliegen, gibts keinen Entl. f. Alleinerziehende, auch dann nicht, wenn die besondere Vlg. gewählt wird.
Also man lese den § 24b (2) EStG. Das heißt, jemand der die
Voraussetzungen des § 26 (1) EStG erfüllt ist nicht
alleinstehend, dabei ist völlig unbeachtlich, ob er von der
Zusammenveranlagung gebrauch macht, allein das Vorliegen der
Voraussetzungen reicht aus.
Stimmt.
Wem das nicht genügt, der lese das Anwendungsschreiben vom
29.10.2004 BStBl. unbekannt IV C 4 S 2281 515/04.
Dort unter II. Nr. 2
Stimmt.
Fazit: sobald im Jahr eine Ehe geschlossen wird und die
Voraussetzungen vorliegen, gibts keinen Entl. f.
Alleinerziehende, auch dann nicht, wenn die besondere Vlg.
gewählt wird.