[ESt] Verrechnung Kapitalerträge + andere Einkünft

Hallo,
wenn man Kapitalerträge oberhalb des max. möglichen Freistellungsauftrages hat, werden darauf ja 30 % Steuern pauschal erhoben. Wenn nun der individuelle Steuersatz kleiner als 30% ist, bekommt man dann über die Steuererklärung entsprechend eine Rückerstattung oder werden diese Kapitalerträge grundsätzlich separat versteuert, so dass eien Rückerstattung nicht möglich ist.

Vielen Dank
Mike

Wenn nun der individuelle Steuersatz kleiner
als 30% ist, bekommt man dann über die Steuererklärung
entsprechend eine Rückerstattung

Hi,

ja, dazu muss man die Steuererklärung machen, ein Anlage KAP ausfüllen und die Steuerbescheinigungen der Kreditinstitute im ORIGINAL dazu beifügen.

Mfg vom

showbee

Hi Showbee,
danke für die Antwort. Aber wo werden denn die bereits gezahlten bzw. vom Kreditinstitut direkt einbehaltenen 30% Steuern in der Steuererklärung berücksichtigt ? Die Zinsen selebr werden ja auf das Gesamteinkommen druafgerechnt, aber wo werden dann die 30% wieder abgezogen ?

Danke und Grüße
Frank

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Servus Frank,

wo werden dann die 30% wieder abgezogen?

In der Abrechnung, die Bestandteil des Steuerbescheides ist. Dort, wo sonst bei Arbeitnehmern die einbehaltene Lohnsteuer von der festgesetzten Steuer abgezogen wird, bei Selbständigen die geleisteten Vorauszahlungen.

Einbehaltene Lohnsteuer und Zinsabschlagsteuer gehören allerdings im Gegensatz zu geleisteten Vorauszahlungen in die Steuererklärung rein.

Schöne Grüße

MM

Hi,

danke für die Antwort. Aber wo werden denn die bereits
gezahlten bzw. vom Kreditinstitut direkt einbehaltenen 30%
Steuern in der Steuererklärung berücksichtigt ? Die Zinsen
selebr werden ja auf das Gesamteinkommen druafgerechnt, aber
wo werden dann die 30% wieder abgezogen ?

Ganz vorne im Steuerbescheid auf Seite 1 :smile:

Erste Zeile: Festgesetzte Einkommensteuer
Zweite Zeile: abzüglich Lohnsteuer
Dritte Zeile: abzüglich Kapitalertragsteuer

Gruß

petz

Und um der Frage, woher das Finanzamt von dem Abzug weiß vorzubeugen sei gesagt:

Anlage KAP entsprechend der Steuerbescheinigung ausfüllen, dann kommen in die Anlage KAP die Zinsen, die einbehaltende Kapitalertragsteuer bzw. Zinsabschlag und der einbehaltende Solidaritätszuschlag (Rückseite).

Dann klappts auch mit der Abrechnung/Anrechnung

Oerdiz