Hallo,
wenn man Kapitalerträge oberhalb des max. möglichen Freistellungsauftrages hat, werden darauf ja 30 % Steuern pauschal erhoben. Wenn nun der individuelle Steuersatz kleiner als 30% ist, bekommt man dann über die Steuererklärung entsprechend eine Rückerstattung oder werden diese Kapitalerträge grundsätzlich separat versteuert, so dass eien Rückerstattung nicht möglich ist.
Hi Showbee,
danke für die Antwort. Aber wo werden denn die bereits gezahlten bzw. vom Kreditinstitut direkt einbehaltenen 30% Steuern in der Steuererklärung berücksichtigt ? Die Zinsen selebr werden ja auf das Gesamteinkommen druafgerechnt, aber wo werden dann die 30% wieder abgezogen ?
Danke und Grüße
Frank
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
In der Abrechnung, die Bestandteil des Steuerbescheides ist. Dort, wo sonst bei Arbeitnehmern die einbehaltene Lohnsteuer von der festgesetzten Steuer abgezogen wird, bei Selbständigen die geleisteten Vorauszahlungen.
Einbehaltene Lohnsteuer und Zinsabschlagsteuer gehören allerdings im Gegensatz zu geleisteten Vorauszahlungen in die Steuererklärung rein.
danke für die Antwort. Aber wo werden denn die bereits
gezahlten bzw. vom Kreditinstitut direkt einbehaltenen 30%
Steuern in der Steuererklärung berücksichtigt ? Die Zinsen
selebr werden ja auf das Gesamteinkommen druafgerechnt, aber
wo werden dann die 30% wieder abgezogen ?
Ganz vorne im Steuerbescheid auf Seite 1
Erste Zeile: Festgesetzte Einkommensteuer
Zweite Zeile: abzüglich Lohnsteuer
Dritte Zeile: abzüglich Kapitalertragsteuer
Und um der Frage, woher das Finanzamt von dem Abzug weiß vorzubeugen sei gesagt:
Anlage KAP entsprechend der Steuerbescheinigung ausfüllen, dann kommen in die Anlage KAP die Zinsen, die einbehaltende Kapitalertragsteuer bzw. Zinsabschlag und der einbehaltende Solidaritätszuschlag (Rückseite).