Hallo,
ich habe eine Frage zu vermögenswirksamen Leistungen:
Am Ende/anfang jeden Jahres bekommt man ja eine Bescheinigung vermögenswirksamer Leistungen, die man beim Finanzamt zusammen mit der Einkommensteuererklärung vorlegen muss.
Was ist nun aber, wenn man noch Auszubildender ist und gar keine Steuererklärung anfertigt?
Meinen Informationen zufolge muss man dann extra wegen der vermögenswirksamen Leistungen eine komplette Steuererklärung anfertigen, ist das korrekt?
Ich habe ebenfalls gehört, dass es für diese Zwecke eine vereinfachte Steuererklärung gebe, welche nur 1 Seite umfassen würde. Kann diese auch über ElsterFormular im Internet abgegeben werden oder muss man sich vom Finanzamt den entsprechenden Vordruck holen? Welche Dinge sind dort überhaupt auszufüllen?
wie kommt denn das? Ich dachte immer, wenn man die Vereinfachte Erklärung ausfüllt, benötigt man keine Anlage N?
Es ist natürlich die vereinfachte Erklärung auszufüllen, das Kreuzchen ganz oben zu machen und in Zeile 18 die eTIN einzutragen und Zeile 21 ein Kreuzchen zu machen. Und, ich bin ja ganz überrascht, bei der vereinfachten Erklärung soll man wohl die Lohnsteuerbescheinigungen beilgen.