Vermögenswirksame Leistungen -> Steuererklärung

Hallo,
ich habe eine Frage zu vermögenswirksamen Leistungen:
Am Ende/anfang jeden Jahres bekommt man ja eine Bescheinigung vermögenswirksamer Leistungen, die man beim Finanzamt zusammen mit der Einkommensteuererklärung vorlegen muss.
Was ist nun aber, wenn man noch Auszubildender ist und gar keine Steuererklärung anfertigt?
Meinen Informationen zufolge muss man dann extra wegen der vermögenswirksamen Leistungen eine komplette Steuererklärung anfertigen, ist das korrekt?
Ich habe ebenfalls gehört, dass es für diese Zwecke eine vereinfachte Steuererklärung gebe, welche nur 1 Seite umfassen würde. Kann diese auch über ElsterFormular im Internet abgegeben werden oder muss man sich vom Finanzamt den entsprechenden Vordruck holen? Welche Dinge sind dort überhaupt auszufüllen?

Mit freundlichen Grüßen und vielen Dank,
Benny

Hi benny,

da füllt man dieses aus:
http://cdl.niedersachsen.de/blob/images/C14290009_L2…

und dieses:
http://cdl.niedersachsen.de/blob/images/C14266334_L2…

und fügt die Anlage VL dabei.

Gruß

petz

Das sind ja 5 auszufüllende Seiten, ist das wirklich nötig?

Vereinfacht und N?
@ Petz

wie kommt denn das? Ich dachte immer, wenn man die Vereinfachte Erklärung ausfüllt, benötigt man keine Anlage N?

Es ist natürlich die vereinfachte Erklärung auszufüllen, das Kreuzchen ganz oben zu machen und in Zeile 18 die eTIN einzutragen und Zeile 21 ein Kreuzchen zu machen. Und, ich bin ja ganz überrascht, bei der vereinfachten Erklärung soll man wohl die Lohnsteuerbescheinigungen beilgen.

mfg

Servus Benny,

unter Umständen kommt auch die vereinfachte Steuererklärung in Betracht. Diese hier:

http://www.fm.rlp.de/Z_pdf/Vereinfachte_Steuererklae…

Das geht aber nicht in den Fällen, die in dem Erläuterungstext dazu aufgeführt sind. Im Zweifelsfall also die Blätter nehmen, die Petz verlinkt hat.

Schöne Grüße

MM

Im Zweifelsfall also die Blätter nehmen,
die Petz verlinkt hat.

Petz hat aber zur Vereinfachten und zur Anlage N verlinkt. Wenn man die Vereinfachte nimmt, braucht man keine Anlage N.

Recht haste - mit dem Papierzeugs hab ich mich schon ein paar Jahre lang nicht mehr abgegeben, is mir zu fummelig.

Schöne Grüße

MM
Elster-Fän