[ESt] Der gemeine Grenzgänger - EU-Harmonisierung?

Hallo Experten,

Dies ist hoffentlich das richtige Brett, da es letztlich ums Finanzamt geht:

Jemand, der in Land X wohnt und in Land Y arbeitet, beides relativ grenznah, fällt unter die Grenzgänger Regelung zwischen diesen beiden Staaten ( Doppelbesteuerungsabkommen ), beispielsweise :
Wohnen in F, arbeiten in D : Steuern werden in F gezahlt.
Wohnen in F, arbeiten in Lux : Steuern werden in Lux gezahlt.
Wohnen in D, arbeiten in Lux : Steuern werden in Lux gezahlt.
Wohnen in Lux, arbeiten in D : Steuern werden in D gezahlt.

Man wohnt da, wo man seinen „Lebensmittelpunkt“ hat.
Ein Fussballer ( z.B. Saarbrücken ), der in Frankreich wohnt muß ggf. seine Steuern trotzdem in Deutschland (nach) bezahlen, da er nachweislich öfters als 45 ( ? ) Tage pro Jahr auf Auswärtsspielen und Trainingslagern grenzfern ist, und somit nicht unter die Grenzgänger Relgelung fällt.

Meine Frage(n) :
Wenn der Grenzgänger im Ausland angestellt ist, aber überwiegend am „Lebensmittelpunkt“ tätig ist, fällt er dann auch unter die Grenzgänger Regelung ? Gibt es eine EU-Harmonisierung für die Grundlagen ? Welches Amt kann verbindliche Auskunft geben ?

Mit freundlichen Grüßen,

Uwe P.

Grenzgänger Frankreich
Hallo,

Dies ist hoffentlich das richtige Brett, da es letztlich ums
Finanzamt geht:

ja, du hast das richtige Brett gewählt

Jemand, der in Land X wohnt und in Land Y arbeitet, beides
relativ grenznah, fällt unter die Grenzgänger Regelung
zwischen diesen beiden Staaten ( Doppelbesteuerungsabkommen ),
beispielsweise :
Wohnen in F, arbeiten in D : Steuern werden in F gezahlt.
Wohnen in F, arbeiten in Lux : Steuern werden in Lux gezahlt.
Wohnen in D, arbeiten in Lux : Steuern werden in Lux gezahlt.
Wohnen in Lux, arbeiten in D : Steuern werden in D gezahlt.

dir ist hoffentlich klar, dass hier bestenfalls Leute unterwegs sind, die sich mit den Doppelbesteuerungsabkommen, die Deutschland geschlossen hat, auskennen.
Zwischen Frankreich und Luxemburg kann auch ein Doppelbesteuerungsabkommen existieren, aber das sollte in den beiden Ländern recherchiert werden.

Man wohnt da, wo man seinen „Lebensmittelpunkt“ hat.
Ein Fussballer ( z.B. Saarbrücken ), der in Frankreich wohnt
muß ggf. seine Steuern trotzdem in Deutschland (nach)
bezahlen, da er nachweislich öfters als 45 ( ? ) Tage pro Jahr
auf Auswärtsspielen und Trainingslagern grenzfern ist, und
somit nicht unter die Grenzgänger Relgelung fällt.

Grenzgängerregelung im DBA Frankreich ist zu finden unter Art 13 Abs.5
http://www.bundesfinanzministerium.de/cln_04/nn_3794…
(weit runter scrollen bis zum DBA Frankreich)

Meine Frage(n) :
Wenn der Grenzgänger im Ausland angestellt ist, aber
überwiegend am „Lebensmittelpunkt“ tätig ist, fällt er dann
auch unter die Grenzgänger Regelung ?

es kommt darauf an, ob der Wohnort und der Tätigkeitsort im jeweiligen Grenzgebiet sind, wobei beim DBA Frankreich eine schädliche Grenze von 45 Tagen besteht für Tätigkeiten ausserhalb
http://www.eures-t-oberrhein.com/eurest/de/infos_gg/…
http://www.marcogabriel.com/37.0.html
/t/arbieten-in-d-wohnen-in-f/2171969
http://www.buergerdienste-saar.de/SaarPortal/saarvb…
http://www.frankreich-experte.de/modules.php?name=We…
sowie noch mehr dazu unter
http://www.google.de/search?client=firefox-a&rls=org…

Gibt es eine
EU-Harmonisierung für die Grundlagen ?

nee, man sollte das jeweilige DBA sich anschauen, wobei man auch die dazugehörigen Erlasse noch zur Verfügung haben sollte

Welches Amt kann
verbindliche Auskunft geben ?

Das jeweilige Wohnsitzamt oder wenn man nur hier arbeitet, das Betriebsstättenfinanzamt des Arbeitgebers.

Viele Grüße
C.