Ich habe gelesen, dass man Umzugskosten absetzen kann, wenn man dadurch 1 Stunde weniger Fahrzeit (Hin- und Rückfahrt) zum Arbeitsplatz hat.
Die Frage ist nun, zählt dabei die reale Fahrzeit (also mit Stau bei einer typischen Staustrecke) oder die Fahrzeit unter Idealbedingungen (etwa Sonntag morgens)?
Und wie weist man im Zweifelsfalle nach, dass die Fahrt nicht wie z.B. bei map24 angegeben 40 Minuten dauerte, sondern wirklich 1 Std 20 (Beispiel)?
Hallo,
Die Frage ist nun, zählt dabei die reale Fahrzeit (also mit
Stau bei einer typischen Staustrecke) oder die Fahrzeit unter
Idealbedingungen (etwa Sonntag morgens)?
Und wie weist man im Zweifelsfalle nach, dass die Fahrt nicht
wie z.B. bei map24 angegeben 40 Minuten dauerte, sondern
wirklich 1 Std 20 (Beispiel)?
Maßgeblich ist die durchschnittliche Fahrzeit. Wird diese unter der Hauptverkehrszeit gefahren, dann die dafür benötigte Zeit.
Die Zeit ist „glaubhaft“ zu machen, das ist etwas weniger als „nachgewiesen“. Es kommt darauf an, dass man den Sachverhalt glaubwürdig schildert.
Viele Grüße
C.
Ich habe gelesen, dass man Umzugskosten absetzen kann, wenn
man dadurch 1 Stunde weniger Fahrzeit (Hin- und Rückfahrt) zum
Arbeitsplatz hat.
korrekt,
Die Frage ist nun, zählt dabei die reale Fahrzeit (also mit
Stau bei einer typischen Staustrecke) oder die Fahrzeit unter
Idealbedingungen (etwa Sonntag morgens)?
Es zählt nicht die reale Fahrzeit, sondern die reale Fahrzeitverkürzung
Und wie weist man im Zweifelsfalle nach, dass die Fahrt nicht
wie z.B. bei map24 angegeben 40 Minuten dauerte, sondern
wirklich 1 Std 20 (Beispiel)?
Da muss glaubhaft gemacht werden, dass dies an jedem Arbeitstag der Fall ist. Denn der Bundesfinanzhof verlangt „arbeitstägliche“ Fahrzeitverkürzung"
Klassisch hierzu das Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 04.12.2002, Az: 12 K 223/99 http://www.nwb.de/finanzgericht/NFG/volltexte/2002/D…