Hallo,
angenommen, jemand kauft eine Aktie am 15.2.2005, darf er die Aktie dann frühestens am 15.2.2006 oder am 16.2.2006 verkaufen, ohne unter die Spekulationsfrist zu fallen?
Gruß
Stefan
Hallo,
angenommen, jemand kauft eine Aktie am 15.2.2005, darf er die Aktie dann frühestens am 15.2.2006 oder am 16.2.2006 verkaufen, ohne unter die Spekulationsfrist zu fallen?
Gruß
Stefan
angenommen, jemand kauft eine Aktie am 15.2.2005, darf er die
Aktie dann frühestens am 15.2.2006 oder am 16.2.2006
verkaufen, ohne unter die Spekulationsfrist zu fallen?
Hallo,
§ 23 I Nr. 2 EStG: „bei denen der Zeitraum … nicht mehr als ein Jahr beträgt“
–> exakt ein Jahr ist noch schädlich, es muss ein Jahr + logische Sekunde sein
bsp. Kauf am 15.02.2005, gem. § 187 I BGB beginnt die Jahresfrist am 16.02.2005 0.00 Uhr, Ende der Jahresfrist am 15.02.2006 24.00 Uhr.
–> erst ein Verkauf am 16.02.2006 ist steuerlich unschädlich. Zu beachten ist, dass es um die Tage der Kaufverträge (Verpflichtung) geht und nicht um die Tage der Wertstellung (Erfüllung)
Mfg vom
showbee
Hallo,
angenommen, jemand kauft eine Aktie am 15.2.2005, darf er die
Aktie dann frühestens am 15.2.2006 oder am 16.2.2006
verkaufen, ohne unter die Spekulationsfrist zu fallen?
Für den Beginn der Frist zählt der erste Tag nicht mit (§ 187 BGB), so daß die Frist am 16.2.2005 beginnt und mit Ablauf des 15.2.2006 (0.00 Uhr) endet. Die Aktien dürfen somit am 16.2.2006 steuerfrei verkauft werden.
Gruß
Denis
Hallo Showbee,
lustig, lustig. Ich glaube das ist das erste mal das wir einer Meinung sind.
Gruß
Denis