[USt] Mahngebühren umsatzsteuerpflichtig?

Hallo allerseits!
Muss ein Selbständiger Mahngebühren zum Netto-Rechnungsbetrag addieren und für die komplette Summe Umsatzsteuer berechnen? Oder ist die Mahngebühr ein völlig separater Posten, der auf Brutto-Rechnungsbetrag geschlagen wird? Vielen Dank für sachdienliche Hinweise.
Matthias

Servus Matthias,

Voraussetzung für einen steuerbaren Umsatz ist u.a. der Leistungsaustausch. Der findet bei einer Mahnung nicht statt. Ergo keine USt, weil kein Umsatz.

Schöne Grüße

MM

Hallo,

also Mahngebühren sind so eine Sache, meines Wissen gibt es keine rechtliche Grundlage, eine Mahngebühr zu begleichen.

Gruß
Philipp

Servus Philipp,

auch wenn sie beglichen werden, kommt es nicht zu einem Leistungsaustausch: Der Vorgang ist nicht steuerbar im Sinn des UStG.

Schöne Grüße

MM