[Alg] Wo FG Urteil herbekommen?

hallo,
ich habe die Fundstelle "FG Köln, EFG 97, 1276)

EFG heisst wohl „Entscheidungen der finanzgerichte“.Die Ziffer wird wohl die Seite sein.

Gibt es eine Möglichkeit, dass urteil irgendwo zu finden?

Gruß
rakete

Servus Rakete,

wenn ich wüßte, wo Du wohnst, würde ich Dir die nächste Bibliothek nennen, wo die EFG stehen.

Schöne Grüße

MM

ich habe die Fundstelle "FG Köln, EFG 97, 1276)
Gibt es eine Möglichkeit, dass urteil irgendwo zu finden?

Hallo,

Bibliothek? Hast du eine rechtswissenschaftliche oder wirtschaftswissenschaftliche Unibibliothek in der Nähe?

http://zdb-opac.de/

gib mal EFG als Suchbegriff ein, dann findest du nach Bundesland sortiert alle Bibliotheken in denen die EFG steht.

Mfg vom

showbee

wenn ich wüßte, wo Du wohnst, würde ich Dir die nächste
Bibliothek nennen, wo die EFG stehen.

Hi,

2 Dumme 1 Gedanke :smile:))

Gruss

showbee

Jau, das * (falls Du sowas magst) ist für den Synchronsprung auf 11:04…

Servus

MM

Hallo,

Deine Visitenkarte ist leider leer, somit haben wir keinen Anhaltspunkt, welchen Beruf du hast. Daraus könnten wir entnehmen, ob du nur dieses Urteil oder allgemein wie man ein Urteil sucht, wissen willst.

ich habe die Fundstelle "FG Köln, EFG 97, 1276)

woher?

EFG heisst wohl „Entscheidungen der finanzgerichte“.Die Ziffer
wird wohl die Seite sein.

exakt

Gibt es eine Möglichkeit, dass urteil irgendwo zu finden?

mit viel Glück im Internet, aber dort eher, wenn man nach dem Thema des Urteils sucht, nicht nach EFG. Deshalb: was soll in dem Urteil stehen (Thema)?
Oder bei
http://www.fg-koeln.nrw.de/

Gerichte schicken auch Kopien von Urteile (gegen Gebühren) oder jemand kann die EFG im Büro lesen…

Viele Grüße
C.

von mir…
hi,

wenn du mir mitteilen könntest, welches Urteil oder vom welchem FG, kann ich es dir per mail zukommen lassen.

Auf der Seite stehen 3 Urteile.

der Petz

Hallo rakete,

ich habe die Fundstelle "FG Köln, EFG 97, 1276)

EFG heisst wohl „Entscheidungen der Finanzgerichte“.Die Ziffer
wird wohl die Seite sein.

Ja, aus dem Jahr 1997, S. 1276 Heft 21:
Das Urteil ist vom 23.07.1997 und hat das Aktenzeichen: 12 K 58/97 ; Es behandelt die Thematik, dass ein Vollstreckungsschuldner, der sich 20 Jahre lang die Vollstreckung aufgrund eines Steuerbescheids gefallen ließ, dann nicht mehr auf die Idee zu kommen braucht, die Bekanntgabe dieses Steuerbescheides zu bezweifeln, weil ihm dieser Steuerbescheid gar nicht zugegangen sein könnte und insoweit die Vollstreckung rechtswidrig wäre.

Gibt es eine Möglichkeit, dass urteil irgendwo zu finden?

hier, wenn du eine entsprechende zugangsberechtigung kaufst:
http://xaver.stollfuss.de/electronica/hitlist.xav?te…

Im Jahr 1997 hat das FG Köln noch nicht im Internet veröffentlicht, deshalb hat ein Blick auf http://www.fg-koeln.nrw.de/presse/entschei/intro.htm wenig Sinn. Aber auf diesem Link findest Du auch die Anschrift/Telefonnummer der Geschäftsstelle und kannst das (anonymisierte) Urteil dort anfordern. Jeder gute Rechtsanwalt und/oder Steuerberater, der sich bei der Datenbank „juris“ angemeldet hat, müsste Dir außerdem ebenfalls dieses Urteil besorgen können.

viele Grüße
Gunnar